Arbeit statt Urlaub: HSVH-Trainingslager im sonnigen Süden
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Eine falsche Bewegung, schon ist es passiert: Man knickt um, der Knöchel schmerzt. Verbessert sich der Zustand nicht, stellt sich die Frage: Ist vielleicht etwas gerissen, gebrochen – oder doch nur gedehnt? Allzu häufig wird der Knöchel direkt geröntgt. Dabei gibt es ein Verfahren, mit dem die Diagnose sehr sicher und ganz ohne Strahlenbelastung gestellt werden kann.
Eine Unebenheit im Boden, ein unachtsamer Moment – jeder von uns ist beim Laufen, Gehen oder Springen wahrscheinlich schon einmal umgeknickt. Das Sprunggelenk kann in der Folge anschwellen und stark schmerzen. Häufig ist es verstaucht – Bänder sind gedehnt, im schlimmsten Fall gerissen und sorgen für Instabilität. Doch mitunter kann auch ein Bruch Ursache für die Beschwerden sein.
Das Problem: Um knöcherne Strukturen analysieren und Brüche ausschließen zu können, muss prinzipiell eine Röntgenaufnahme gemacht werden. Doch die ist grundsätzlich mit einer Strahlenbelastung für den Körper verbunden, kann Einfluss auf Gewebe nehmen und die Entstehung von Krebs fördern. Aus diesem Grund muss beim Einsatz von Röntgenverfahren stets eine sogenannte rechtfertigende Indikation vorliegen, damit die Untersuchung angeordnet werden kann. Ideal wäre es also, wenn man die Röntgenuntersuchung vermeiden könnte. Die gute Nachricht: Insbesondere bei Sprunggelenkverletzungen gibt es eine Alternative – die sogenannten Ottawa Ankle Rules.
Die 1992 von kanadischen Ärzten entwickelte klinische Diagnostikmethode kann recht sicher Aufschluss darüber geben, ob beispielsweise „nur“ eine Ruptur des Außenbands vorliegt oder tatsächlich ein Bruch vorhanden ist – und das mit einer Sensitivität von beachtlichen 98 Prozent!
Die Methode basiert auf einer repräsentativen Untersuchung: Das kanadische Ärzteteam untersuchte 1000 Patient:innen und entwickelte im Anschluss einen Kriterienkatalog, anhand dessen sich sehr sicher eine zutreffende Diagnose stellen lässt. So wurden unterschiedliche, im Innen- und Außenknöchelbereich liegende Punkte definiert, welche die Ärztin bzw. der Arzt im Rahmen der Untersuchung abtastet. Je nach Schmerzempfinden der Patientin oder des Patienten lassen sich Rückschlüsse für die Diagnose ziehen. Ein Beispiel: Bestehen beim Abtasten im Bereich von sechs Zentimetern oberhalb des Knöchels Schmerzen, ist dies eine Indikation für eine weiterführende Röntgenuntersuchung, da in diesem Fall ein Bruch recht wahrscheinlich ist. Ein weiteres Kriterium: Können Patient:innen keine vier aufeinanderfolgende Schritte gehen, deutet dies ebenfalls auf eine Fraktur hin.
Um die Methode richtig anwenden zu können, ist eine gewisse Erfahrung der diagnostizierenden Ärztin bzw. des Arztes notwendig. Sind die Handgriffe geläufig, handelt es sich bei den Ottawa Ankle Rules um eine hochgradig valide Screening-Methode zur Beurteilung von Frakturen, die die Notwendigkeit von Röntgenaufnahmen deutlich reduziert. Achten Sie bei einer Sprunggelenkverletzung also unbedingt darauf, dass Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt Sie nicht voreilig zum Röntgen schickt. Vielfach kann eine Strahlenbelastung für den Körper unter Anwendung der Ottawa Ankle Rules umgangen werden.
Herzlichst Ihr
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