Für Mediziner:innen mit EU-Abschluss
Bis zur Erlangung der Approbation:
- Hospitationen zum Kennenlernen des deutschen Gesundheitswesens und des klinischen Alltags in Abteilungen der gewünschten Fachrichtung(en)
- befristete Arbeitsstelle als Ärztin oder Arzt
Nach Erlangung der Approbation:
- Angebot einer Verlängerung oder Entfristung des Arbeitsvertrags als Assistenzärztin, -arzt bzw. als Fachärztin, -arzt im Falle einer passenden Vakanz in einer Asklepios Klinik
Die Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation sind abhängig von der zuständigen Ärztekammer. Hierzu zählen z.B.:
- Je nach Staatsangehörigkeit: gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
- Deutsch-Kenntnisse auf C1-Niveau (Zertifikat von einem anerkannten Institut wie Goethe-Institut, TELC, DaF, ÖSD)
- Nachweislich gestellter Antrag zur Erlangung der deutschen Approbation oder folgende Unterlagen vom Heimat- oder Herkunftsland:
- Lebenslauf (auf Deutsch)
- Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde sowie beglaubigte Übersetzung
- Identitätsnachweis
- Führungszeugnis, das zum Zeitpunkt der Approbation nicht älter als 3 Monate sein darf, sowie beglaubigte Übersetzung
- Absichtserklärung (auf Deutsch), den Beruf als Ärztin oder Arzt zukünftig in dem betreffenden Bundesland ausüben zu wollen
- Ausbildungsnachweise:
- detaillierte Fächerauflistung, mit Angabe der pro Fach gelehrten Stundenzahl, Übersicht der Noten und ggf. der erworbenen Kreditpunkte, Nachweise über die Ableistung der praktischen Ausbildungseinheiten; jeweils beglaubigte Kopien und beglaubigte Übersetzungen
- beglaubigte Kopie des Studiendiploms sowie
- beglaubigte Übersetzung mit Haager Apostille
- Certificate of Good Standing / Certificate of Current Professional Status: falls keine Ärztekammer im Herkunftsland ein solches Zertifikat erstellen kann, Erklärung mit notarieller Beglaubigung (und ggf. beglaubigter Übersetzung), dass der Beruf als Ärztin/Arzt niemals ausgeübt wurde