Asklepios Klinikum Harburg

Zuzahlung & Kostenübernahme

Zuzahlung und Kostenübernahme

Sie können als Versicherte:r einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, als Beihilfeberechtigte:r oder als Selbstzahler:in zu uns kommen.

Gesetzlich Versicherte

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, rechnen wir Ihre Behandlung direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Gesetzlich versicherte Patient:innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht von der Zuzahlung befreit sind, müssen auf Basis des § 39 Abs. 4 SGB V für jeden stationären Behandlungstag eine Zuzahlung von 10 Euro für maximal 28 Kalendertage im Jahr entrichten.

Für diese Zuzahlung erhalten Sie im Anschluss an Ihren stationären Aufenthalt eine Rechnung von uns. Wir leiten die Zuzahlung anschließend an Ihre Krankenversicherung weiter.

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte Patient:innen

Allgemeine Krankenhausleistungen rechnen wir für privat versicherte Patient:innen direkt mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen ab.