Mitaufnahme von Eltern auf der Station - Rooming-In
Eltern kennen den Begriff „Rooming-in“ vielleicht noch vom Krankenhausaufenthalt nach der Geburt des eigenen Kindes, wenn also die Mütter - oder auch beide Elternteile - mit ihrem Baby in einem Zimmer untergebracht werden. So wird von Beginn an eine enge Beziehung aufgebaut und das Kennenlernen als Familie startet schon im Krankenhaus.
Die Definition von Rooming-in umfasst aber auch Krankenhausaufenthalte des Kindes, bei dem ein Elternteil als Begleitperson im selben Zimmer untergebracht wird. So können Mutter oder Vater ihr Kind sowohl am Tag betreuen als auch nachts an dessen Seite bleiben. Dies versuchen wir, wenn immer möglich natürlich auch bei uns im KinderHeidberg auf Ihren Wunsch hin zu realisieren.
Bis zu welchem Alter Eltern mit ins Krankenhaus dürfen, legen die gesetzlichen Krankenkassen fest. Diese übernehmen regulär die Kosten für eine Begleitperson Kinder unter neun Jahren. Voraussetzung ist, dass die/der Krankenhausärzt:in die medizinische Notwendigkeit der Mitaufnahme vorab attestiert. In Ausnahmesituationen erstatten Krankenkassen die Kosten für das Rooming-in im Krankenhaus aber auch bei älteren Kindern. Bitte erkundigen Sie sich vor einem geplanten Aufenthalt gemeinsam mi Ihrem Kind über den Leistungsumfang Ihrer Krankenkasse.
Sofern es sich nicht um eine medizinisch notwendige Mitaufnahme des Elternteils handelt, erfolgt die Abrechnung analog zu den Kosten für die Aufnahme einer Begleitperson auf der Wochenbettstation mit 66 Euro/Nacht (Übernachtungs-und Verpflegungspauschale).