Damit Ihre Behandlung reibungslos beginnt

Bei Ihrer Aufnahme in unserem Fachklinikum sind einige Formalitäten erforderlich. Dazu benötigen wir Angaben zu Ihrer Person (z. B. die Chipkarte der Krankenkasse, das ärztliche Einweisungsformular), die selbstverständlich vertraulich behandelt werden. Wir bitten Sie um Verständnis für die Fülle von Fragen, die Ihnen bei der Klinikaufnahme gestellt werden.

Hier nehmen wir Sie auf

Kinder- und Jugendpsychiatrie

Patienten, die zur stationären Aufnahme in die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie kommen, melden sich in der Zentralen Aufnahme Kinder- und Jugendpsychiatrie im Haus 15, 2. OG an.
Tel. (0 33 81) 78-1515

Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie

Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie

Patienten der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie werden in der Zentralen Aufnahme Psychiatrie im Haus 14, 1.OG aufgenommen und von dort auf die weiterbehandelnde Station geleitet.
Tel. (0 33 81) 78-1234

Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie

Neurologie

Patienten der Klinik für Neurologie werden im Haus 11 stationär aufgenommen.
Tel. (0 33 81) 78-1798

Geplante Aufnahme Neurologie

Wer körperlich nicht in der Lage ist, die Aufnahme aufzusuchen bzw. wegen akuter Beschwerden in unser Fachklinikum gelangt, wird direkt auf der Station durch die Mitarbeiter des Pflegedienstes aufgenommen.

Die Mitarbeiter des Pflegedienstes führen mit den Patienten in einer angenehmen Atmosphäre ein Aufnahmegespräch. Wenn gewünscht, können Angehörige gern anwesend sein.

Diese Dokumente benötigen wir

Beratung

Aufnahmedokumente

Bitte bringen Sie am Aufnahmetag folgende Dokumente mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Krankenversicherungskarte und/ oder Kostenübernahmeerklärung
  • Einweisungsschein vom behandelnden Arzt oder Hausarzt
  • ggf. Befreiungsausweis (Krankenhaustagegeld)
  • ggf. Unterlagen zur privaten Zusatzversicherung

Weitere Dokumente und Unterlagen

Zusätzlich kann es je nach Anlass Ihrer Behandlung sinnvoll sein, weitere Unterlagen mitzubringen. Dazu gehören:

  • Arztbriefe
  • relevante frühere Krankenhausberichte
  • aktuelle Untersuchungsbefunde
  • Röntgenbilder
  • Laborwerte
  • EKG
  • Übersicht über regelmäßig benötigte Medikamente mit Einnahmevorschrift
  • Medizinische Pässe:
    • Allergiepass
    • Blutgruppenpass
    • Diabetikerpass (inkl. Insulin-Pen und Blutzuckermessgerät)
    • Endoprothesenpass
    • Impfpass (z.B. für Tetanusnachweis)
    • Marcumarpass
    • Mutterpass
    • Röntgenpass
    • Schrittmacherausweis
  • Anschrift und Telefonnummern Ihrer nächsten Angehörigen
  • Organspendeausweis
  • Patientenverfügung und / oder Vorsorgevollmacht (mit Name und Telefonnummer)

Privat oder gesetzlich versichert?

Informationen für gesetzlich Versicherte

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung brauchen Sie sich in der Regel um die finanzielle Seite des Aufenthalts im Klinikum nicht zu sorgen. Sobald unserer Verwaltung die Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse vorliegt, sind damit die allgemeinen Krankenhausleistungen abgedeckt.

Sollte Ihre Krankenkasse ab einem bestimmten Zeitpunkt aus bestimmten Gründen die Kosten für Ihren Krankenhausaufenthalt nicht mehr übernehmen, so werden Sie darüber von unseren Mitarbeitern der Verwaltung sofort und umfassend informiert.

Sind Sie gesetzlich versichert, so sind Sie zu einer Zuzahlung für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr verpflichtet. Wir bitten Sie die Zuzahlung noch während Ihres Aufenthaltes im Klinikum in der Verwaltung (Kasse) vorzunehmen. Das Klinikum verrechnet den Zuzahlungsbetrag dann direkt mit Ihrer Krankenkasse. Die Quittung über den von Ihnen entrichteten Zuzahlungsbetrag sollten Sie sorgfältig aufbewahren.

Bei einem nochmaligen Krankenhausaufenthalt im gleichen Kalenderjahr besteht nur dann noch eine Zuzahlungspflicht, wenn der Höchstbetrag bei Ihrem vorhergehenden Krankenhausaufenthalt nicht erreicht wurde.

Informationen für Privatversicherte

Wenn Sie privat versichert sind oder zusätzliche Wahlleistungen (z. B. Chefarztbehandlung) in Anspruch nehmen, müssen die Kosten direkt mit uns verrechnet werden. In den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) finden Sie Angaben zum Tarif für wahlärztliche Leistungen und zum Abrechnungsverfahren.

Treten Sie als privat versicherter Patient Ihre Rechte gegenüber Ihrer Privatkasse für den Krankenhausaufenthalt an das Asklepios Fachklinikum Brandenburg ab, so erfolgt eine direkte Rechnungslegung durch das Klinikum gegenüber Ihrer privaten Krankenkasse.

Für den Fall, dass keine oder nur eine teilweise Kostenübernahme durch eine Krankenkasse bzw. Krankenversicherung für eine Leistung des Klinikums erfolgt oder Sie als privat versicherter Patient keine Abtretungserklärung abgegeben haben, haben Sie als Patient die Kosten für den Krankenhausaufenthalt persönlich zu erstatten.

Die Gebühren für die ärztlichen Wahlleistungen werden Selbstzahlern vom behandelnden Arzt über die Verwaltung in Rechnung gestellt.

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