Spielplatzgeräteprüfung

Die auf Ihrem Spielplatz aufgestellten Spielplatzgeräte müssen regelmäßig geprüft werden. Wir übernehmen die Durchführung der Hauptinspektion und beraten Sie für mehr Sicherheit auf dem Spielplatz.

Bild: Kletterwand
Kletterwand auf einem Spielplatz

Betreiberverantwortung

Der Betreiber von Spielplätzen trägt die Verantwortung für Gewährleistung von Sicherheit auf den Spielplatz. Die Rechtsgrundlage dafür bildet der § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Einhaltung der Verkehrssicherheitspflicht.

Weiterführend sind in der DIN EN 1176, Teil 7, Pflege und Wartung der Spielplatzgeräte geregelt. Die Wartung sollte nach den Angaben der Gerätehersteller erfolgen. Der Spielplatzbetreiber muss mindestens die von den Herstellern vorgegebenen Kontrollzeiträume einhalten.

Folgende Inspektionsarten gibt die oben genannte DIN vor:

  1. Visuelle Routine Inspektion (Sichtkontrolle und Funktionskontrolle): Bei stark beanspruchten und durch Vandalismus gefährdeten Plätzen kann eine tägliche Inspektion dieser Art notwendig sein.
  2. Operative Inspektion  (Verschleißprüfung): Dient der detaillierten Inspektion und Überprüfung der Betriebssicherheit und Stabilität der Geräte, insbesondere mit Blick auf jeglichen Verschleiß. Alle 1-3 Monate oder nach Anweisung des Herstellers durchzuführen.
  3. Jährliche Hauptinspektion: Dient der Prüfung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes von Anlagen, Verankerungen, Oberflächen, Aufprallflächen, Fundamenten und ähnlichen, die Gesamtanlagen-Sicherheit beeinflussenden Faktoren

Unsere Leistungen

Das Z.A.G bietet die Durchführung der Hauptinspektion an. Unsere qualifizierten Spezialisten überprüfen genau, ob die Spielplatzgeräte ein weiteres Jahr, also bis zur nächsten Hauptinspektion, funktionstüchtig und sicher bleiben. Dieses wird auf einem detaillierten Prüfbericht dokumentiert.

  • Beratung bei der Planung der Spielplatzanlage und bei der Geräteauswahl durch unsere Spezialisten
  • Prüfung von Spielplatzgeräten auf Einhaltung der Anforderungen nach DIN EN 1176
  • Erstmalige Prüfung der Spielplatzanlage vor ihrer Nutzung
  • Jährliche Hauptinspektion durch unsere qualifizierten Spielplatzprüfer nach DIN SPEC 79161
  • Rechtssichere Dokumentation der Prüfungen

Sprechen Sie uns an

Andree Esker

Andree Esker

Leitung

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