Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Gemäß §3 der Baustellenverordnung (BaustellV) sind Bauherren verpflichtet für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, einen oder mehrere geeignete Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren (SiGeKo) zu bestellen.
Der SiGeKo hat die Aufgabe während der Planungs- und Ausführungsphase die Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach §4 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) zu koordinieren. Dazu gehört die sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanten Wechselwirkungen festzustellen und Möglichkeiten zur Reduktion sowie die Vermeidung von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken aufzuzeigen.
Neben den genannten Aufgaben gehört zu unseren Dienstleistungen für Sicherheit und Arbeitsschutz auf Baustellen:
- Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)
- Bekanntmachen, bedarfsgerechtes Anpassen und Fortschreiben des SiGe-Plans
- Beratung bei der Planung der Baustelleneinrichtung
- Durchführung von Sicherheitsbesprechungen und Arbeitsschutzbegehungen inkl. Dokumentation
- Beratung bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für mögliche spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
- Zusammenstellen der Unterlagen mit den erforderlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung dieser Arbeiten
Unsere qualifizierten Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren nehmen diese Aufgabe sehr gerne für Ihre Baustelle wahr.
Sprechen Sie uns an
Andree Esker
Leitung
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