Explosionsschutz
Explosionsschutz ist ein wichtiger sicherheitsrelevanter Aufgabenbereich. Im Explosionsfall ist der Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Menschen, insbesondere von Arbeitnehmern und gegebenenfalls von Haus- und Nutztieren sowie Gütern zu gewährleisten (ATEX-Richtlinie).
Daraus können sich folgende Ziele ableiten:
- Primär soll die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre verhindert werden.
- Sekundär sollen wirksame Zündquellen vermieden werden.
- Tertiär sollen die gefährlichen Auswirkungen einer Explosion begrenzt werden.
Was können wir für Sie erledigen?
Die Ziele geben uns die Vorgaben für unsere Arbeit:
Beratung in Fragen des Explosionsschutzes
- Bei Gasen (z.B. Acetylen)
- Bei Flüssigkeitsdämpfen (z.B. bei Treibstoffen und Lösungsmittel)
- Bei Staubbildung (z.B. bei Absaugungen oder zeit- und umweltbedingten Staubablagerungen)
Erstellen des Explosionsschutzdokumentes gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einschließlich
- Gefährdungsbeurteilung bzw. Ermittlung der Explosionsrisiken und deren Bewertung
- Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
- Explosionsschutz-Zoneneinteilung in Abhängigkeit der Wahrscheinlichkeit der Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre
- Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung wirksamer Zündquellen anhand der Zoneneinteilung
- Festlegung notwendiger organisatorischer Maßnahmen (z.B. Prüfungen und Prüffristen, Anweisungen, Kennzeichnungen)
- Ggf. Empfehlungen zum konstruktiven Explosionsschutz
- Ggf. Erstellen eines Maßnahmenkatalogs
Warum sind wir für Sie der richtige Partner?
Unsere qualifizierten Experten verfügen über Erfahrungen in unterschiedlichen Branchen (z.B. Lagerung entzündbarer Gase, Flüssigkeiten und brennbarer Stäube; Tischlereien, Schleifereien, Apotheken). Durch unsere breit aufgestellten Kompetenzen erstellen wir für Ihr Unternehmen eine individuelle, sachkundige und praxisnahe Lösung, die einen sicheren Betrieb im Explosionsschutz gewährleistet.
Gesetzliche Grundlage für diese Aufgabe
- ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
- Gefahrstoffverordnung
- Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) DGUV Regel 113-001
Sprechen Sie uns an
Andree Esker
Leitung
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