Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Z.A.G. - Zentrum für Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz – Seminare / Stand: September 2017
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Zentrum für Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz (nachfolgend: Z.A.G.) und dem zur Seminarteilnahme Anmeldenden. Der Anmeldende ist der Vertragspartner der Z.A.G. (nachfolgend: Vertragspartner). Der oder die Seminarteilnehmer ist/sind die vom Vertragspartner zur Seminarteilnahme angemeldete(n) Person(en) (nachfolgend: Seminarteilnehmer).
2. Anmeldung und Vertragsabschluss
2.1 Der Vertragspartner hat die Anmeldung des/der Seminarteilnehmer(s) zur Teilnahme an einem oder mehreren Seminaren des Z.A.G. schriftlich mit Hilfe des von dem Z.A.G. zur Verfügung gestellten Anmeldeformulars per Brief, per Telefax oder per E-Mail an die Adresse des Z.A.G. (siehe unten) zu schicken. Die Seminaranmeldung ist verbindlich zu den von dem Z.A.G. angegebenen Konditionen. Der Vertragspartner erklärt mit seiner Anmeldung, dass er von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen hat und diese anerkennt. Aus seiner Anmeldung muss eindeutig hervorgehen, wer der Vertragspartner und wer der oder die Seminarteilnehmer sein soll(en). Der Vertragspartner ist gleichzeitig auch der Rechnungsempfänger.
2.2 Das Z.A.G. behält sich vor, Anmeldungen abzulehnen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an einem der Seminare. Der Eingang der Anmeldung wird vom Z.A.G. schriftlich bestätigt. Nach Bearbeitung der Seminaranmeldung wird dem Vertragspartner eine Anmeldebestätigung zugesandt. Die Rechnung wird im Anschluss an das Seminar per Post zugesandt. Bei Mitarbeitern der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH werden die Gebühren zwischenbetrieblich verrechnet, wenn der Budgetverantwortliche auf dem Anmeldeformular unterschrieben hat. Ein Vertrag kommt erst mit Zugang der Anmeldebestätigung bei dem Vertragspartner zustande.
2.3 Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Seminarplätze, erfolgt die Vergabe der Seminarplätze nach dem Datum des Eingangs der jeweiligen Anmeldung (Warteliste). Das Z.A.G. teilt dies dem Vertragspartner entsprechend mit und informiert ihn, sobald für ihn die gewünschte Zahl freier Plätze wieder zur Verfügung steht.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Das Entgelt für die Leistungen richtet sich nach den in der Veranstaltungsankündigung angegebenen Preisen.
3.2 Der Vertragspartner hat das angegebene Seminarentgelt zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit das Seminar der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, spätestens zehn Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug unter Angabe der Rechnungsnummer, auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
3.3 Kosten für Teilnehmerunterlagen sind in der Regel mit dem Entgelt abgegolten, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich ausgewiesen wird. Die Verpflegung der Seminarteilnehmer wird von dem Z.A.G. nur dann übernommen, wenn dies in dem betreffenden Seminarangebot vorher ausdrücklich mit angeboten wurde. Der Seminarteilnehmer erhält ferner eine schriftliche Teilnahmebestätigung.
3.4 Sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Seminar (z. B. Übernachtungskosten, Fahrtkosen) werden nicht von der Z.A.G. getragen. Diese haben der Vertragspartner oder der/die Seminarteilnehmer selbst zu tragen.
4. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
4.1 Ist der Vertragspartner Verbraucher i. S. d. § 13 BGB und hat er seine Anmeldung ausschließliche unter der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgegeben, kann er den Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.
4.2 Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
4.3 Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Vertragspartner die
Z.A.G. - Zentrum für Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
c/o Asklepios Klinik St. Georg
Lohmühlenstraße 5
20099 Hamburg
Telefon: (040) 18 18 85 - 31 81
Telefax: (040) 18 18 85 - 2955
E-Mail: info.zag@asklepios.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Vertragspartner die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
4.4 Wurde der Vertrag widerrufen, wird die Z.A.G. dem Vertragspartner alle Zahlungen, die sie von Ihm in Bezug auf den widerrufenen Vertrag hat erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf des Vertrags bei ihr eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Z.A.G. dasselbe Zahlungsmittel, das der Vertragspartner bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde zwischen den Parteien ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Vertragspartner wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
5. Rücktritt und Kündigung
5.1 Sowohl der Rücktritt als auch die Kündigung des Vertrags hat in Schriftform zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts, bzw. der Kündigungserklärung, ist der Eingang der Erklärung beim Erklärungsempfänger, der jeweils anderen Vertragspartei, maßgeblich.
5.2 Der Vertragspartner ist berechtigt, bis zu 2 Wochen vor Beginn des Seminars ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden keine Seminargebühren berechnet. Bereits entrichtete Seminargebühren werden dem Vertragspartner entsprechend zurückerstattet.
5.3 Bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt, d.h. innerhalb von 2 Wochen vor Beginn des Seminars oder bei einem Rücktritt nach Beginn des Seminars, sind vom Vertragspartner die Seminargebühren unabhängig davon zu entrichten ob der/die Seminarteilnehmer an dem Seminar teilgenommen hat/haben oder nicht; es sei denn, der Rücktritt beruht auf einem gesetzlichen Rücktrittsrecht.
5.4 Die Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts trotz Nichtteilnahme entfällt, wenn vom Vertragspartner für die betreffende Veranstaltung ein Ersatzteilnehmer gemeldet wird. Eine eigene Anmeldung des Ersatzteilnehmers ist in diesem Fall erforderlich.
5.5 Ein teilweiser Rücktritt von einem Seminar oder eine teilweise Ersatzteilnahme ist nicht möglich.
5.6 Bei Nichtantreten oder Abbruch eines Seminars durch den/die Seminarteilnehmer besteht kein Recht des Vertragspartners auf die Rückerstattung des gezahlten Seminarentgeltes.
5.7 Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund während eines Seminars bleibt unberührt. Bei einer außerordentlichen Kündigung gelten die vom Gesetzgeber vorgesehenen Fristen.
6. Seminarinhalte, Änderung und Absage des Seminarprogramms
6.1 Der Inhalt und die Durchführung des Seminars richten sich nach dem jeweiligen Seminarprogramm, das insoweit Bestandteil des Vertrages wird.
6.2 Das Z.A.G. ist berechtigt, einzelne Seminarinhalte aus fachlichen Gründen ohne Zustimmung des Vertragspartners und ohne Zustimmung der Seminarteilnehmer abzuändern, soweit dadurch nicht der Kern des vereinbarten Seminars berührt wird.
6.3 Notwendige Programmänderungen – soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung dadurch gewahrt wird- behält sich das Z.A.G. ebenfalls vor. Insbesondere ist das Z.A.G. berechtigt, in begründeten Fällen die Seminare von anderen, als den angegebenen Seminarleitungen durchführen zu lassen, den Veranstaltungsablauf unwesentlich zu ändern oder den Veranstaltungsort zumutbar zu verlegen. Der Vertragspartner ist in diesen Fällen weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes berechtigt.
6.4 Das Z.A.G. behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen dringenden Gründen (z. B. Ausfall eines Dozenten, Schließung des Veranstaltungsortes oder höhere Gewalt etc.), Seminare abzusagen. Im Falle einer zu geringen Teilnehmerzahl erfolgt die Absage des Seminars nicht später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung. Muss ein Seminar von der Z.A.G. abgesagt werden, wird die bezahlte Teilnahmegebühr umgehend an den Vertragspartner erstattet. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners oder des/der Seminarteilnehmer, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, d. h. auch der Aufwendungsersatz (z. B. Stornogebühren für die gebuchte Anreise oder das Hotel), sind ausgeschlossen außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens seitens des Z.A.G. oder deren Erfüllungsgehilfen.
6.5 In allen Fällen einer Absage aus dringenden Gründen sowie in Fällen notwendiger Änderungen des Programms wird das Z.A.G. den Vertragspartner so rechtzeitig wie möglich informieren.
7. Rechte an den Seminarunterlagen
Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die vom Z.A.G. an die Seminarteilnehmer zur Verfügung gestellten oder überlassenen Unterlagen sowie ggfs. Software sind ausschließlich für den eigenen Gebrauch der Seminarteilnehmer bestimmt und dürfen ohne vorheriger schriftlicher Genehmigung durch das Z.A.G. weder reproduziert, noch unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen ist durch den Seminarteilnehmer Schadensersatz zu leisten. Der Vertragspartner verpflichtet sich den/die von ihm angemeldeten Seminarteilnehmer hierauf hinzuweisen.
8. Gewährleistung
Für die in den Seminaren vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten sowie deren wirtschaftliche Verwertbarkeit wird vom Z.A.G. keine Gewähr übernommen.
9. Haftung
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Z.A.G. nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Z.A.G. auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzungen auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von Z.A.G. gelten. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Z.A.G. haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle. Z.A.G. haftet auch nicht für Schäden, die durch Unfälle und/oder durch Verlust oder Diebstahl von in die Seminarräume/Seminargelände eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände, entstehen.
10. Ausschluss von der Seminarteilnahme
In besonderen Fällen, z. B. erhebliche Störung des Unterrichts und des Betriebsablaufes durch den Seminarteilnehmer, ist das Z.A.G. berechtigt, Seminarteilnehmer von der weiteren Teilnahme an den Seminaren auszuschließen. Im Fall eines Ausschlusses von der Seminarteilnahme ist eine Zurückerstattung der Seminargebühren an den Vertragspartner ausgeschlossen.
11. Aufzeichnungen und Datenschutz
11.1 Bei der Seminaranmeldung sind die korrekten Adressdaten des Vertragspartners anzugeben. Die personenbezogenen Daten werden von der Z.A.G. vertraulich behandelt und unter Einhaltung des Datenschutzrechts in dem für die Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertrages erforderlichen Umfang von der Z.A.G. erhoben, verarbeitet sowie EDV-technisch gespeichert und genutzt. Gegebenenfalls können sie an einen Anwalt oder ein Inkasso-Unternehmen weitergegeben werden. Außerdem werden die Daten genutzt, um den Vertragspartner über weitere Veranstaltungen des Z.A.G. zu informieren. Eine darüber hinausgehende Übermittlung an Dritte findet nicht statt.
11.2 Der Vertragspartner stimmt mit der verbindlichen Seminaranmeldung der Speicherung und der wie in vorstehendem Absatz beschriebenen Nutzung seiner persönlichen Daten zu. Die Zustimmung kann jederzeit gegenüber dem Z.A.G. widerrufen werden.
11.3 Eine ggf. erforderliche Weitergabe an angeschlossene Ausbildungsinstitute erfolgt nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners.
12. Sonstige Bestimmungen
12.1 Soweit rechtlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtstand Hamburg vereinbart.
12.2 Mündliche Vereinbarungen zu diesem Vertrag bestehen keine und wurden auch keine getroffen. Sämtliche Ergänzungen und Veränderungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das einheitliche UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.
12.4 Sollte dieser Vertrag oder einzelne Bestimmungen desselben unwirksam sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Im Falle einer Teilnichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen sollen diese durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrags am nächsten kommt.
Z.A.G. - Zentrum für Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
c/o Asklepios Klinik St. Georg
Lohmühlenstraße 5
20099 Hamburg
Telefon: (040) 18 18 85 - 31 81