Ab sofort gilt für Patienten und Externe, die die Asklepios Paulinen Klinik betreten und sich darin aufhalten, beispielsweise für einen Termin in den Praxen der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) oder beim Belegarzt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Dieses Gebot ergibt sich aus der zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus des Landes Hessen (Stand 4.5.2020).
Zugelassene Besucher (Eltern minderjähriger Kinder, Seelsorger, Rechtsanwälte, Begleitung Sterbeprozess, Geburten, etc.) müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Für ambulante Patienten gilt ebenfalls die Pflicht zu einer Mund-Nasen-Bedeckung. Für Patienten, die in unserer Klinik aufgenommen wurden, wurde eine solche Pflicht nicht allgemein angeordnet.