Standard zum Umgang mit Medikamenten im Asklepios Fachklinikum Tiefenbrunn

Patientensicherheit durch Aufklärung
© iStock_000011047279XXX

Ziele

  • Die Patienten bekommen die vom Arzt angeordneten Medikamente.

  • Die verabreichten Medikamente sind in einem vorgeschriebenen, ordnungsgemäßen Zustand.

  • Die Wirkungen und Nebenwirkungen werden erkannt, dokumentiert und dem behandelnden Arzt weitergegeben.

  • Die „6 – R – Regel“ wird strikt beachtet:

    •  richtiger Patient
    • richtiges Medikament
    • richtige Dosierung
    • richtige Zeit
    • richtige Applikation
    • richtige Dokumentation

Anordnung und Vorbereitung

  • Jede ärztliche Anordnung von Medikamenten liegt im alleinigen Verantwortungsbereich der Ärzte (Anordnungsverantwortung).

  • Jede ärztliche Anordnung (schriftlich, Handzeichen) muss folgende Informationen enthalten:

    • Name des Patienten

    • Name des Medikaments (genaue Bezeichnung der Generika nach Hausliste, keine Anwendung der  Aut-idem-Regelung (Aut idem: oder das Gleiche)

    • Dosierung des Medikaments (in mg, ml, μg, g, Hub), soweit Medikament in verschiedenen Dosierungsstärken angeboten wird.

    • Darreichungsform (Tbl, Drg., Kps., Trpf., Saft, Liq., Brs-Tbl., DA, PIP, V-Tab., Beutel, Susp., Sup.)

    • Zeitpunkt der Medikamentengabe in der ärztlichen Anordnung und im Medikamentenblatt dokumentieren, die Nichtgabe stets mit einer „0“ dokumentieren, z. B. 1-0-0-1 (für alle verbindliche Schreibweise!)

Bestellung und Aufbewahrung:

Die Bestellung und Aufbewahrung von Medikamenten erfolgt gemäß Standard.

Stellen, Verabreichen und Dokumentieren:

  • Beim Stellen der Medikamente werden Störungen vermieden, wenn möglich Telefon an einen Kollegen übergeben. Für gute Licht-verhältnisse und ausreichende Arbeitsfläche ist zu sorgen. Das benötigte Material ist vorzubereiten.
  • Zu Beginn erfolgt die hygienische Händedesinfektion.
  • Medikamente werden nur von examinierten Pflegefachkräften anhand der Patientenkurve gestellt.
  • Auszubildende dürfen unter Berücksichtigung ihres  Ausbildungsstandes nur unter Aufsicht und Kontrolle durch eine Pflegefachkraft Medikamente stellen, verabreichen und  dokumentieren.
  • Vor dem Teilen oder Mörsern von Tabletten ist vorerst zu prüfen, ob  dieses Medikament zum Teilen oder Mörsern geeignet ist.
  • Die „6 – R – Regel“ wird strikt beachtet.
  • Das Verfallsdatum der Medikamente wird bei jeder Medikamentenentnahme geprüft.
  • Die ärztliche Anordnung bzw. der Beipackzettel wird genau befolgt.
  • Medikamente werden erst kurz vor der Verabreichung gestellt.  Tropfen dürfen erst eine halbe Stunde vor der Verabreichung gestellt werden (Verminderung der Wirksamkeit bei einigen Tropfen).
  • Die Pflegefachkraft, die die Medikamente stellt, ist für die korrekte Durchführung verantwortlich (Durchführungsverantwortung). Dieses umfasst auch das Verabreichen der Medikamente und die Dokumentation. Asklepios Fachklinikum Göttingen: Dokumentation im Verlaufsblatt durch (a) das Handzeichen und (b) die fortlaufende Nummer des Medikamentenblattes; Asklepios Fachklinikum Tiefenbrunn:  Dokumentation im Verordnung Durchführungsnachweis mit Handzeichen. Bei Medikamentenverweigerung bzw. Nichteinnahme wird dieses im Verlaufsblatt / Behandlungsverlauf/ Verordnung Durchführungsnachweis dokumentiert und der Arzt umgehend informiert. Alternativ sind das Stellen im Nachtdienst und die Überprüfung im Frühdienst möglich (zeitversetztes 4-Augen-Prinzip). Das zeitversetzte 4-Augen-Prinzip kann nicht bei Tropfen, Injektionen und Injektionen in Infusionen zur Anwendung kommen.
  • In besonderen Pflegesituationen ist die Mithilfe bei der  Medikamenteneinnahme (Unterstützung bei der  Medikamenteneinnahme bzw. Anreichung der Medikamente) durch Pflegehilfskräfte möglich, dabei muss jedoch sichergestellt werden, dass die Medikamente durch eine examinierte Pflegefachkraft im persönlichen Kontakt zu dem Patienten (persönliche Inaugenscheinnahme durch die examinierte Pflegefachkraft) vergeben werden.
  • Die Patientennamen auf dem Medikamententablett, den Tages – Wochenriegeln, müssen einwandfrei lesbar mit einem Namensschild versehen sein. Bei Namensähnlichkeiten bzw. sogar Namensgleichheiten besteht ein erhöhtes Verwechselungsrisiko bei der Medikamentenvergabe. Hier bitte in geeigneter Weise Verwechselungen vorbeugen (z. B. mit unterschiedlichen Farben der Namensschilder arbeiten).

Seite teilen: