Zuzahlung und Kostenübernahme

Sie können als Versicherter einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, als Beihilfeberechtigter oder als Selbstzahler zu uns kommen.

Gesetzlich versicherte Patient:innen

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung brauchen Sie sich in der Regel um die finanzielle Seite des Aufenthalts in unserer Klinik nicht zu sorgen. Sobald unserer Verwaltung die Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse vorliegt, sind damit die Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen abgedeckt.

Sind Sie gesetzlich versichert, sind Sie auf Basis des § 39 Abs. 4 SGB V zu einer Zuzahlung von 10 Euro pro Tag für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr verpflichtet. Im Anschluss an Ihrem Aufenthalt erhalten Sie über den zu zahlenden Betrag eine Rechnung.

Wir verrechnen den Zuzahlungsbetrag mit Ihrer Krankenkasse. Den Beleg über den von Ihnen entrichteten Zuzahlungsbetrag sollten Sie sorgfältig aufbewahren.

Bei einem nochmaligen Krankenhausaufenthalt im gleichen Kalenderjahr besteht nur dann noch eine Zuzahlungspflicht, wenn der Höchstbetrag bei Ihrem vorhergehenden Krankenhausaufenthalt nicht erreicht wurde.

Eine Zuzahlungspflicht entfällt bei Patient:innen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Wehrdienstleistenden sowie dann, wenn unserer Klinik ein Befreiungsausweis vorliegt.

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte Patienten

Allgemeine Krankenhausleistungen und Wahlleistungen rechnen wir direkt mit den privat versicherten Patient:innen ab.

Wir beraten Sie

Bei Fragen zur Abrechnung von Zusatzleistungen steht Ihnen unser Belegungsmanagement gerne zur Verfügung.

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