Zuzahlung und Kostenübernahme
Sie können als Versicherter einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, als Beihilfeberechtigter oder als Selbstzahler zu uns kommen.
Gesetzlich versicherte Patienten
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung brauchen Sie sich in der Regel um die finanzielle Seite des Aufenthalts in unserer Klinik nicht zu sorgen. Sobald unserer Verwaltung die Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse vorliegt, sind damit die Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen abgedeckt.
Sollte Ihre Krankenkasse ab einem bestimmten Zeitpunkt aus bestimmten Gründen die Kosten für Ihren Krankenhausaufenthalt nicht mehr übernehmen, so informieren die Mitarbeiter unserer Zentralen Patientenverwaltung Sie sofort und umfassend darüber.
Sind Sie gesetzlich versichert, sind Sie auf Basis des § 39 Abs. 4 SGB V zu einer Zuzahlung von 10 Euro pro Tag für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr verpflichtet. Wir bitten Sie, den Betrag nach Erhalt der Rechnung zu überweisen.
Wir verrechnen den Zuzahlungsbetrag dann direkt mit Ihrer Krankenkasse. Die Quittung über den von Ihnen entrichteten Zuzahlungsbetrag sollten Sie sorgfältig aufbewahren.
Bei einem nochmaligen Krankenhausaufenthalt im gleichen Kalenderjahr besteht nur dann noch eine Zuzahlungspflicht, wenn der Höchstbetrag bei Ihrem vorhergehenden Krankenhausaufenthalt nicht erreicht wurde.
Eine Zuzahlungspflicht entfällt bei Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Wehrdienstleistenden und bei einem Krankenhausaufenthalt auf Grund von Berufsunfällen bzw. auch dann, wenn unserer Klinik ein Befreiungsausweis vorliegt.
Privat versicherte Patienten
Wenn Sie nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, privat versichert sind oder zusätzliche Wahlleistungen (z. B. Chefarztbehandlung) in Anspruch nehmen, müssen die Kosten direkt mit uns verrechnet werden. In den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) finden Sie Angaben zum Tarif für wahlärztliche Leistungen und zum Abrechnungsverfahren.
Treten Sie als privat versicherter Patient Ihre Rechte gegenüber Ihrer Privatkasse für den Krankenhausaufenthalt an das Asklepios Fachklinikum Teupitz ab, so erfolgt eine direkte Rechnungslegung durch das Klinikum gegenüber Ihrer privaten Krankenkasse.
Für den Fall, dass keine oder nur eine teilweise Kostenübernahme durch eine Krankenkasse bzw. Krankenversicherung für eine Leistung des Klinikums erfolgt oder Sie als privat versicherter Patient keine Abtretungserklärung abgegeben haben, haben Sie als Patient die Kosten für den Krankenhausaufenthalt persönlich zu erstatten.
Die Gebühren für die ärztlichen Wahlleistungen werden Selbstzahlern vom behandelnden Arzt über die Zentrale Patientenverwaltung in Rechnung gestellt.
Wir beraten Sie
Bei Fragen zur Abrechnung von Zusatzleistungen steht Ihnen unser Aufnahmemanagement gerne zur Verfügung.