Stationsäquivalente Behandlung
Psychiatrische Akutbehandlung zu Hause

Sie möchten oder können nicht ins Krankenhaus, haben aber aufgrund ihrer psychischen Beschwerden eine dringende stationäre Behandlungsbedürftigkeit? Sie haben Angst, Ihr Zuhause zu verlassen oder schaffen es einfach nicht? Sie haben kleine Kinder oder pflegebedürftige Angehörige und können schlicht und ergreifend nicht weg? Ein Ortswechsel würde Ihnen Stress und eine Verschlechterung Ihres Zustandes bewirken? Für diese und weitere Gründe gibt es dennoch eine gute Lösung.
Mit unserer Stationsäquivalenten Behandlung (StäB) bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Behandlung bei Ihnen zu Hause. Das heißt: Sie kommen nicht zu uns, sondern wir zu Ihnen. Diese intensive psychiatrische Behandlung in häuslicher Umgebung entspricht inhaltlich und zeitlich einer stationären Behandlung. Der Vorteil: Ihre Angehörigen und Ihr häusliche Umfeld werden dabei viel intensiver in Ihre Therapie mit einbezogen.
WIE ERFOLGT EINE STATIONSÄQUIVALENTE BEHANDLUNG?
Die Mitarbeiter:innen unseres mobilen multiprofessionellen Teams suchen Sie als Patient: in zu Hause auf. Zu unserem Team gehören Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapie, Psycholog:innen, Sozialarbeiter:innen und Pflegekräfte wie im Krankenhaus. Zu unserem Team gehören ebenfalls Ergo- und Physiotherapeuten.
Täglich erfolgt ein Kontakt mit Ihnen, entweder bei Ihnen zu Hause oder einmal in der Woche bei uns in der Klinik. Auch die wöchentliche Visite unserer Fachärzt:innen erfolgt in der Regel bei Ihnen zu Hause.
In der Zeit, in der wir nicht bei Ihnen sind, sind wir selbstverständlich 24 Stunden für Sie erreichbar.
Im Rahmen der Stäb stehen Ihnen auch die diagnostischen und therapeutischen Angebote unserer Klinik wie z. B. Ergotherapie, Physiotherapie und therapeutische Gesprächsgruppen zur Verfügung.
WAS SIND DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE BEHANDLUNG ZU HAUSE?
- Sie haben eine psychische Erkrankung, die eine stationäre Behandlung begründet.
- Ihr Fach- oder Hausarzt stellt dazu eine Krankenhausverordnung aus.
- Ihre Familie und die Menschen, die in Ihrem Haushalt leben, stimmen der Behandlung zu.
- Ihre Häuslichkeit ist für Vier-Augen-Gespräche geeignet.
- Ob die Behandlung dann tatsächlich so durchgeführt werden kann, klärt unser Facharzt beim ersten Termin bei Ihnen zu Hause gemeinsam mit Ihnen.
WANN EINE BEHANDLUNG NICHT MÖGLICH IST
- bei Suchtmittelkonsum. Dieser macht zunächst eine vollstationäre Entzugsbehandlung notwendig.
- bei unmittelbarer Selbst- und Fremdgefährdung
- bei im Vordergrund stehenden körperlichen Erkrankungen