Herzbildgebung / Herzgesundheit
Insbesondere die Bildgebung des Herzens ist heutzutage ohne größere invasive Maßnahmen möglich. Hierzu kann - neben Ultraschall und Nuklearmedizin - die Computertomographie und die Magnetresonanztomographie genutzt werden.
Wir betten all unsere bildgebenden Verfahren stets in einen medizinischen Kontext mit konkreter Fragestellung durch die zuweisenden Fachärztinnen und -ärzte ein.
Bei der Schnittbilddarstellung des Herzens sind wir der Lage die Herzkranzgefäße, aber auch die Muskulatur und Pumpfunktion des Herzmuskels darzustellen. Die genaue Fragestellung bestimmt die Auswahl der Untersuchungstechnik und wurde in einer sogenannten Konsensusempfehlung festgelegt.
Die Festlegung erfolgt durch eine speziell qualifizierte und zertifizierte Fachärztin für Radiologie.
In Deutschland ist eine ausschließlich präventive Untersuchung mit Röntgenstrahlen bisher nur bei der weiblichen Brust erlaubt. Die Untersuchung des Herzens erfolgt daher - auch bei Selbstzahlern - nur bei konkreter Fragestellung und ausschließlich auf fachärztliche Zuweisung; hierzu arbeiten wir sehr eng mit unseren Herzspezialisten vor Ort zusammen.
Auch wenn Sie von einem anderen Facharzt überwiesen werden, ist es generell ratsam, uns schon bei Terminvereinbarung den Inhalt des Überweisungsscheins bzw. die Frage des zuweisenden Arztes exakt mitzuteilen.
In der Regel ist für solche Untersuchungen des Herzens die Gabe von Kontrastmittel notwendig. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie uns eine etwaige Allergie frühzeitig mitteilen. Zudem benötigen wir dann einige wenige Laborwerte von Ihnen, die in der Regel durch die zuweisenden Ärztinnen bzw. Ärzte erhoben werden.
Die Darstellung des Herzens mittels Schnittbildgebung gehört nur in seltenen Fällen zum Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung, informieren Sie sich zuvor bei Ihrer Krankenkasse!
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Ambulanz
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CT-Herz
Computertomographie des Herzens auf fachärztliche Überweisung.
MR-Herz
Magnetresonanztomographie des Herzens auf fachärztliche Überweisung.