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Ziele und Therapie im Maßregelvollzug

Der Maßregelvollzug hat einerseits das Ziel, die Allgemeinheit vor erneuten schweren Straftaten durch psychisch kranke Menschen zu schützen.
Die Unterbringung der Patienten dient zugleich der Therapie der in der Eingangsdelinquenz zutage getretenen Gefährlichkeit. Die Untergebrachten sollen in ihren Krankheitsbildern Behandlung erfahren und soweit möglich zu einem eigenverantwortlichen Leben ohne Straftat auch außerhalb des Maßregelvollzugs befähigt werden.

Das multiprofessionelle Team, bestehend aus Ärzten, Psychologen, Sozialpädagogen, Pflegedienstmitarbeitern, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten und Pädagogen gewährleistet ein vielschichtiges therapeutisches Angebot:

  • Medikamentöse Behandlung
  • Psychotherapie (kognitiv-behavioristische und tiefenpsychologisch fundierte Verfahren) in Einzelund Gruppensetting
  • Milieutherapie
  • Bezugspflege
  • Soziales Kompetenztraining
  • Ergotherapie
  • Bewegungstherapie / Physiotherapie
  • Bildungsmaßnahmen
  • Trommeln

Genannte therapeutische Maßnahmen bilden in ihrer Gesamtheit die Grundlage einer psychiatrischen Kriminaltherapie. Im forensischen Alltag gewährleistet das therapeutische Team als eine seiner wichtigsten Aufgaben ein ständiges Konfliktmanagement.

Die Beziehungsebene hat in der therapeutischen Arbeit mit Patienten im Maßregelvollzug einen hohen Stellenwert. Intervisionen, externe Fall- und Teamsupervisionen gewährleisten die Arbeitsfähigkeit der forensischen Teams und sind ein wichtiges Merkmal der Prozessqualität im Maßregelvollzug.

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