Ab dem 01. Oktober 2022 ist auf Grund der erneuten Änderung des Infektionsschutzgesetzes der Besuch der Patienten nur mit einem aktuellen Testnachweis (nicht älter als 24 Stunden) möglich.
Wer Patienten im Krankenhaus besuchen will, muss sich an der Rezeption melden, seinen aktuellen Testnachweis vorlegen und erhält dort ein Armband, welches während der gesamten Besuchszeit zu tragen ist. Das Tragen einer FFP2-Maske ist ebenso verpflichtend.
Die Testverpflichtung gilt für jeden Besuch. Medizinisch begründbare Ausnahmen gelten jedoch weiterhin, so sind unter anderem Besuche durch Angehörige bei Palliativpatienten oder zur Sterbebegleitung nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt möglich.
Das Asklepios Klinikum Uckermark bittet weiterhin darum, auf Besuch mit Kleinkindern zu verzichten und die Anzahl der Personen auf maximal 2 Besucher am Tag zu begrenzen. Natürlich sollten Personen, welche selber Infektions-Erkrankungen haben und Symptome wie Fieber, Erkältung oder Durchfall aufweisen, gänzlich auf einen Besuch im Klinikum verzichten.
Die Besuchsregelung betrifft ausschließlich den stationären Bereich. Die Arztpraxen im Haus sowie die Physiotherapie sind nach wie vor unter Einhaltung der Hygieneregeln und Tragen einer FFP2-Maske erreichbar.
Die Klinikleitung bittet alle Besucher und Patienten der Kliniken und Praxen um Verständnis für diese Maßnahmen und betont, dass das Personal angewiesen ist, diese Maßnahmen umzusetzen. Diskussionen über Ausnahmen, Sinn und Zweck werden nicht zugelassen und führen zur Wahrnehmung des Hausrechtes.