Ihre Entlassung
Ihr Entlassungstermin
Den Zeitpunkt Ihrer Entlassung teilen wir Ihnen und Ihren Angehörigen sowie ggf. der weiterbetreuenden Einrichtung rechtzeitig mit. Bei Fragen oder Unklarheiten sprechen Sie gerne die Mitarbeitenden Ihrer Station an.
Damit Sie gut nach Hause kommen
Falls ein Transport erforderlich sein sollte, veranlasst Ihre Station diesen für Sie. Besteht ein medizinischer Grund für einen Transport mit dem Taxi, wird Ihnen eine entsprechende Bescheinigung durch den Stationsarzt verordnet.
In der Regel ist eine Zuzahlung erforderlich, sofern keine Befreiung bestehen sollte.
Unterstützung nach dem Klinikaufenthalt
Sofern Sie eine Beratung zur Anschlussversorgung von unserem Sozialdienst oder Enlassmanagement wünschen, kann diese durch Ihren Stationsarzt angeordnet werden. Dazu ist es hilfreich, wenn die entsprechenden Kontaktdaten bei uns vorliegen. Wichtig ist zudem, dass die Daten auf Ihrer Krankenkassenkarte aktuell sind.
Information Ihres weiterbehandelnden Arztes
Am Ende Ihres stationären Aufenthaltes erhalten Sie einen Entlassbrief, der alle wichtigen Informationen zur Weiterbehandlung enthält. Diesen übermitteln Sie bitte schnellstmöglich an Ihren weiterbehandelnden Arzt.
Bescheinigungen für den Arbeitgeber
Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Aufenthaltsbescheinigung aus. Im Bedarfsfall können Sie um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bitten. Wenden Sie sich hierzu bitte spätestens am Tag vor Ihrer Entlassung an die Station. Eine rückwirkende Ausstellung der AU-Bescheinigung ist nicht möglich.