Auszeichnungen

Premium Rehaklinik 2024

Premium Rehaklinik 2024

 

Qualitätskliniken.de ist ein werbefreies Internetportal, das ermöglicht, sich über die Qualität verschiedener Kliniken zu informieren. Es ist zudem eine Entscheidungshilfe bei der Wahl der passenden Klinik.

 

 

 

 

Das Rehaportal bietet umfassende Vergleichsmöglichkeiten und eine Qualitätsbewertung auf der Basis von vier Qualitätsdimensionen:

  • Behandlungsqualität
  • Patientenzufriedenheit
  • Patientensicherheit
  • Organisationsqualität

Patienten können somit leichter eine Klinik finden, die ihre Anforderungen möglichst genau erfüllt. Durch die vielfältigen Angaben der Kliniken, wird die Qualität in diversen Einrichtungen vergleichbar und die Angebote werden transparent dargestellt.

 

Zertifizierungsverfahren nach IQMP-Kompakt

BILD_IQMP

Worum geht‘s?

Kliniken die nach IQMP-kompakt zertifiziert sind, lassen ihre Strukturen und Abläufe regelmäßig von externen Gutachtern prüfen mit dem Ziel, die Qualität kontinuierlich zu verbessern.

Wer ist Träger des Verfahrens?

Träger ist das IQMG Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen GmbH (IQMG GmbH) mit Sitz in Berlin und wurde am 14.09.2001 als 100%-ige Tochter des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e. V. (BDPK) gegründet. Das IQMP-kompakt-Verfahren ist ein schlankes und praxisorientiertes Qualitätsmanagementverfahren, das von erfahrenen Anwendern für die grundlegende Strukturierung des internen Qualitätsmanagements entwickelt wurde und zu 100% die Anforderungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation erfüllt.

 

Was haben die Patienten davon?

Wenn Sie sich in einem IQMP-komakt-zertifizierten Krankenhaus behandeln lassen, dürfen Sie sich sicher sein: Die Klinik wurde von neutralen, externen Experten auf Herz und Nieren geprüft. Alle Abläufe- von der Vorbereitung eines stationären Aufenthalts über die medizinische und pflegerische Behandlung sowie Serviceleistungen bis hin zu Entlassung - werden den anspruchsvollen Vorgaben von IQMP-kompakt gerecht.

 

BAR = Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

BILD_QULALITÄTSSIGEL_BAR

Stationäre Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation sind gesetzlich verpflichtet, ein
Qualitätsmanagement sicherzustellen, das durch zielgerichtete und systematische Verfahren
und Maßnahmen die Qualität der Versorgung gewährleistet und kontinuierlich verbessert.
Die stationären Rehabilitationseinrichtungen haben sich an einem Zertifizierungsverfahren zu
beteiligen (§ 20 Abs. 2 SGB IX).

 

Zu den grundsätzlichen Anforderungen (im Sinne von Mindestanforderungen)
an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement nach § 20 Abs. 2
Satz 1 SGB IX sowie ein einheitliches, unabhängiges Zertifizierungsverfahren, mit dem die
erfolgreiche Umsetzung des Qualitätsmanagements in regelmäßígen Abständen nachgewiesen
wird, wurde auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) die
Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach § 20 Abs. 2a SGB IX geschlossen.
Dies bildet die Grundlage für die stationären Rehabilitationseinrichtungen zur Zertifizierung.
Text von der offiziellen BAR-Website.

Seite teilen: