Die Entlassung Ihes Kindes
Der Entlassungstermin
Den Zeitpunkt der Entlassung teilen wir Ihnen und Ihrem Kind, sowie ggf. der weiterbetreuenden Einrichtung rechtzeitig mit. Die Entlassung findet in der Regel am Vormittag statt. Darüber hinaus kann es individuelle Terminvereinbarungen geben. Bei Fragen oder Unklarheiten sprechen Sie gerne die Mitarbeiter Ihrer Station an.
Damit Sie gut nach Hause kommen
Falls ein Transport, z.B. im Krankentransportwagen, erforderlich oder mit einem Taxi gewünscht ist, veranlasst Ihre Station ihn für Sie.
Denken Sie bitte daran, dass Sie für eine Fahrt mit dem Taxi zunächst selbst zahlen müssen. Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden.
Besteht ein medizinischer Grund für einen Transport mit dem Taxi, wird Ihnen eine entsprechende Bescheinigung durch den Stationsarzt erstellt.
Falls Sie zur Nachuntersuchung wiederkommen
Termine zur Wiedervorstellung oder Wiederaufnahme in unserem Klinikum vereinbaren wir mit Ihnen vor der Entlassung. Dazu ggf. notwendige Transporte bitten wir Sie, über Ihren Kinderarzt zu organisieren.
Unterstützung nach dem Klinikaufenthalt
Bei Fragen zur häuslichen Weiterbetreuung, Organisation eines Pflegedienstes oder Pflegeplatzes sprechen Sie gerne Ihren behandelnden Arzt auf der Station an. Dieser schaltet unser Case Managament ein. Die Mitarbeiter des Case Management vereinbaren mit Ihnen und Ihrem Kind dann ein Beratungsgespräch.
Dazu ist es hilfreich, wenn die entsprechenden Kontaktdaten bei uns vorliegen. Wichtig ist zudem, dass die Daten auf Ihrer Krankenkassenkarte aktuell sind. Bitte nehmen Sie daher bei Bedarf rechtzeitig Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf.
Information Ihres weiterbehandelnden Kinderarztes
Den Entlassungsbrief geben wir Ihnen zum Zeitpunkt der Entlassung Ihres Kindes. Diesen sollten Sie bitte Ihrem weiterbehandelnden Kinderarzt unmittelbar vorlegen. Auf Wunsch versenden wir diesen Brief auch an Ihren weiterbehandelnden Kinderarzt. Sollten Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen wünschen, so fertigen wir diese selbstverständlich für Sie an.
Sollte bei Ihrem Kind eine Entfernung der Fäden oder Klammern bzw. Verbandswechsel notwendig sein, wenden Sie sich gerne an Ihren weiterbehandelnden Kinderarzt. Dieser kümmert sich um die Fortführung der Behandlung und ist der erste Ansprechpartner für auftretende Beschwerden.
Um Medikamente kümmern
In dem Entlassungbrief ist die derzeitige Medikation Ihres Kindes enthalten. Sollte die unmittelbare Versorgung mit Medikamenten nicht sichergestellt sein, kümmern wir uns gern darum. Folgerezepte erhalten Sie dann von Ihrem weiterbehandelnden Kinderarzt.
Aufenthaltsbescheinigung und AU-Bescheinigung
Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Aufenthaltsbescheinigung und im Bedarfsfall auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Wenden Sie sich hierzu bitte am Tag vor Ihrer Entlassung an die Pflegemitarbeiter Ihrer Station.
Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V
So organisieren wir Ihre lückenlose Weiterversorgung
Sollte Ihr Kind über den stationären Aufenthalt in unserer Klinik hinaus noch weitere Unterstützung benötigen, steht Ihnen ein interdisziplinäres Team aus Ärzten, Pflegepersonal, Case Managern, Sozialdienst und Therapeuten zur Verfügung. Unser Ziel ist eine lückenlose Weiterversorgung für Ihr Kind zu organisieren.
Wir stellen fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leiten diese in Abstimmung mit Ihnen bereits während des Aufenthaltes Ihres Kindes in unserer Klinik ein.
Den Rahmenvertrag zum Entlassmanagement und die Anlagen finden Sie hier (Website der Deutschen Krankenhausgesellschaft):
- Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag Entlassmanagement vom 06.06.2017
- Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V (Rahmenvertrag Entlassmanagement) vom 17.10.2016
- Anlage 1a zum Rahmenvertrag Entlassmanagement (Patienteninformation)
- Anlage 1b zum Rahmenvertrag Entlassmanagement (Einwilligung des Patienten)
So können Sie uns unterstützen
Sie können uns unterstützen, indem Sie für das Einpacken der persönlichen Gegenstände Ihres Kindes sorgen. Bitte stellen Sie sicher, dass für die Heimreise angemessene Kleidung vorhanden ist.
Ihre Meinung ist uns wichtig
Eine Bitte noch zum Schluss: An Ihrer Meinung und Ihrer Zufriedenheit ist uns sehr gelegen. Diese sollten Sie uns auf unserer „Lob & Kritik" Bogen, selbstverständlich auch anonym, mitteilen. Sie finden einen Briefkasten an der Informationstafel im Eingangsbereich oder im Foyer des DKHZ. Bitte werfen Sie dort Ihren ausgefüllten Fragebogen ein.