Zuzahlung und Kostenübernahme
Sie und Ihr Kind können als Versicherter einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, als Beihilfeberechtigter oder als Selbstzahler zu uns kommen.
Gesetzlich versicherte Patienten
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung brauchen Sie sich in der Regel um die finanzielle Seite des Aufenthalts in unserer Klinik nicht zu sorgen. Sobald unserer Verwaltung die Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse vorliegt, sind damit die Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen abgedeckt.
Sollte Ihre Krankenkasse ab einem bestimmten Zeitpunkt aus bestimmten Gründen die Kosten für Ihren Krankenhausaufenthalt nicht mehr übernehmen, so informieren die Mitarbeiter unseres Patientenmanagement Sie sofort und umfassend darüber.
Sind Sie gesetzlich versichert, sind Sie auf Basis des § 39 Abs. 4 SGB V zu einer Zuzahlung von 10 Euro pro Tag für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr verpflichtet.
Bei einem nochmaligen Krankenhausaufenthalt im gleichen Kalenderjahr besteht nur dann noch eine Zuzahlungspflicht, wenn der Höchstbetrag bei Ihrem vorhergehenden Krankenhausaufenthalt nicht erreicht wurde.
Eine Zuzahlungspflicht entfällt bei Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte Patienten
Allgemeine Krankenhausleistungen rechnen wir für privat versicherte Patienten direkt mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen ab. Voraussetzung hierfür ist die Bestätigung der Kostenübernahme durch das Versicherungsunternehmen. Andernfalls erhalten Sie die Rechnung und reichen diese bei Ihrem privaten Krankenversicherungsunternehmen ein.
Als beihilfeberechtigter Patient erhalten Sie eine Rechnung von uns und reichen diese bei Ihrer Beihilfestelle ein. Die Beihilfestelle überweist dann den Rechnungsbetrag an Sie und Sie leiten die Summe an uns weiter.
Wir beraten Sie
Bei Fragen zur Abrechnung von Zusatzleistungen steht Ihnen unser Aufnahmemanagement gerne zur Verfügung.