Qualitätssicherung
Krankenhäuser, die zur Versorgung von Früh- und Neugeborenen zugelassen sind, sind laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Veröffentlichung ihrer Ergebnisdaten verpflichtet. Die Auswertung erfolgt in Nordrhein-Westfalen durch die „Qualitätssicherung NRW“. Einweisende Ärzte und (werdende) Eltern können sich anhand dieser Qualitätsdaten einen Eindruck über die Anzahl behandelter Extrem-Frühgeborener sowie die Überlebens- und Komplikationsraten machen. In unserer Klinik werden viele operativ zu versorgende Früh- und Neugeborene aus anderen Kliniken behandelt, sodass die dargestellte Statistik auch durch die Versorgungsqualität der zuverlegenden Perinatalzentren beeinflusst wird.
Auswertung über die Daten der Qualitätssicherung Neonatologie NRW - Verfahrensjahr 2011
Auswertung über die Daten der Qualitätssicherung Neonatologie NRW - Verfahrensjahr 2012
Auswertungen über die Daten der Qualitätssicherung Neonatologie NRW - Verfahrensjahr 2013
Auswertungen über die Daten der Qualitätssicherung Neonatologie NRW - Verfahrensjahr 2014
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Renata Schäfer
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