Ihre Entlassung
Ihr Entlassungstermin
Den Zeitpunkt Ihrer Entlassung teilen wir Ihnen und Ihren Angehörigen, sowie ggf. der weiterbetreuenden Einrichtung rechtzeitig mit. Bei Fragen oder Unklarheiten sprechen Sie gerne die Mitarbeiter Ihrer Station an.
Damit Sie gut nach Hause kommen
Falls ein Transport, z.B. im Krankentransportwagen, erforderlich, oder mit einem Taxi gewünscht ist, veranlasst Ihre Station ihn für Sie.
Denken Sie bitte daran, dass Sie für eine Fahrt mit dem Taxi zunächst selbst zahlen müssen. Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden.
Besteht ein medizinischer Grund für einen Transport mit dem Taxi, wird Ihnen eine entsprechende Bescheinigung durch den Stationsarzt erstellt.
Weiter- und Nachversorgung
Termine zur Wiedervorstellung oder Wiederaufnahme in unserem Klinikum vereinbaren wir mit Ihnen vor der Entlassung. Dazu ggf. notwendige Transporte bitten wir Sie, über Ihren Hausarzt zu organisieren.
Bei Fragen zur häuslichen Weiterbetreuung, Organisation eines Pflegedienstes oder Pflegeplatzes sprechen Sie gerne Ihren behandelnden Arzt auf der Station an. Dieser schaltet unseren Krankenhaus-Sozialdienst / unsere Pflegeüberleitung ein, der mit Ihnen und Ihren Angehörigen dann ein Beratungsgespräch vereinbart. Dazu ist es hilfreich, wenn die entsprechenden Kontaktdaten bei uns vorliegen. Wichtig ist zudem, dass die Daten auf Ihrer Krankenkassenkarte aktuell sind. Bitte nehmen Sie daher bei Bedarf rechtzeitig Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf.
Information Ihres weiterbehandelnden Arztes
Einen Entlassungsbrief geben wir Ihnen in jedem Fall mit. Bitte bringen Sie diesen umgehend zu Ihrem weiterbehandelnden Arzt. Sollten Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen wünschen, so fertigen wir diese selbstverständlich für Sie an.
Um Medikamente kümmern
In dem Entlassungbrief ist Ihre derzeitige Medikation enthalten. Sollte die unmittelbare Versorgung mit Medikamenten nicht sichergestellt sein, kümmern wir uns gern darum. Folgerezepte erhalten Sie dann von Ihrem weiterbehandelnden Arzt.
Aufenthaltsbescheinigung und AU-Bescheinigung
Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Aufenthaltsbescheinigung und im Bedarfsfall auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Wenden Sie sich hierzu bitte am Tag vor Ihrer Entlassung an die Pflegemitarbeiter Ihrer Station.
ENTLASSMANAGEMENT NACH § 39 ABS. 1A SGB V
Sollten Sie über den stationären Aufenthalt in unserer Klinik hinaus noch weitere Unterstützung benötigen, steht Ihnen ein interdisziplinäres Team aus Ärzten, Pflegekräften, Sozialdienst / Case Management / Pflegeüberleitung und Therapeuten zur Verfügung. Unser Ziel ist, eine lückenlose Weiterversorgung für Sie zu organisieren.
Wir stellen fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leiten diese in Abstimmung mit Ihnen und ggf. Ihren Angehörigen bereits während Ihres Aufenthaltes in unserer Klinik ein.
So können Sie uns unterstützen
Sie können uns unterstützen, indem Sie für das Einpacken Ihrer persönlichen Gegenstände sorgen. Denken Sie dabei auch an die Wertsachen im Safe und an Ihre Krankenkassenkarte. Bitte stellen Sie sicher, dass für die Heimreise angemessene Kleidung vorhanden ist.
Eine Bitte noch zum Schluss: An Ihrer Meinung und Ihrer Zufriedenheit ist uns sehr gelegen. Sie können uns Ihr Feedback gerne formlos mitteilen, z. B. über den Briefkasten im Eingangsbereich oder auch auf digitalem Weg am gleichen Ort. Selbstverständlich ist dies auch anonym möglich.
Vielen Dank!