Tag der Organspende: „Reden Sie mit Ihren Angehörigen darüber“
Organspende rettet Leben. Um die eigenen Angehörigen zu entlasten, sollte jeder selbst darüber entscheiden, ob er seine Organe nach dem Tod zur Verfügung stellen möchte. Anlässlich des Tages der Organspende am 4. Juni 2022 erklärt Dr. Petra Wegermann von der Asklepios Klinik Weißenfels, warum man sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen sollte.
Rund 8.500 Menschen in Deutschland warten laut der Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) aktuell auf ein Spenderorgan. Demgegenüber standen 2021 aber nur 933 Organspender:innen und 2.905 gespendete Organe. Fakt ist: Es gibt zu wenig Spenderorgane, weshalb Menschen, die auf ein Spenderorgan angewiesen sind, oft sehr lange warten müssen und im schlimmsten Fall sogar auf der Warteliste versterben. „Wenn sich mehr Menschen aktiv für die Organspende entscheiden, können mehr Leben gerettet werden, weshalb die Aufklärung so wichtig ist“, so Dr. Petra Wegermann, Ärztliche Direktorin und Chefärztin der Anästhesiologie & Intensivmedizin sowie Transplantationsbeauftragte der Asklepios Klinik Weißenfels.
„Die Organentnahme ist eindeutig geregelt“, so die Medizinerin. „In Deutschland gilt die Entscheidungslösung. Das heißt, dass die Organe eines Menschen nur dann entnommen werden dürfen, wenn der Verstorbene dem zugestimmt hat. Hat die Person zu Lebzeiten keine Entscheidung getroffen, werden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gefragt.“
Um diese Entscheidung nicht den Angehörigen überlassen zu müssen, ist es ratsam, sich bereits frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen. So kann der Wille für oder gegen eine Organentnahme im Organspendeausweis und auch in der Patientenverfügung verschriftlicht werden. Dort kann auch vermerkt werden, welche Organe entnommen werden dürfen. Dr. Wegermann empfiehlt darüber hinaus: „Reden Sie mit Ihren Angehörigen über Ihre Entscheidung. Als Transplantationsbeauftragte der Klinik führen wir zu einem bestimmten Zeitpunkt das Gespräch mit den Angehörigen über eine mögliche Organentnahme. Da hilft es sehr, wenn die Person ihren Willen bereits zu Lebzeiten geäußert hat und die Angehörigen davon in Kenntnis gesetzt wurden.“
Die Ärztliche Direktorin kann auch die Sorge vor einer verfrühten Organentnahme nehmen: „An erster Stelle ist es unsere Aufgabe als Ärzte Leben zu retten. Erst wenn der Hirntod, medizinisch: IHA – Irreversibler Hirnfunktionsausfall, eindeutig und nach festgelegten Kriterien der Bundesärztekammer festgestellt wurde, kommt eine Organentnahme in Frage.“
Organspendeausweise könne kostenfrei bestellt werden unter: www.organspende-info.de