Schutzmasken auf Sylt auch in der Praxis von niedergelassenen Ärzten und der Asklepios Nordseeklinik
Die verantwortlichen Ärzte der Asklepios Nordseeklinik auf der Insel Sylt und Vertreter der niedergelassenen Ärzteschaft haben mehrheitlich beschlossen, die Bevölkerung der Insel Sylt zum Tragen von Atemschutzmasken aufzufordern – nicht nur beim Einkauf und der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln – sondern auch beim Aufsuchen von Gesundheitsrichtungen.
Ein Betreten der Klinik oder einer Praxis als Patient, ohne ein Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) – sei es als dreilagige kommerziell erworbene Schutzmaske oder eines der zahlreichen aus eigener oder fremder Produktion stammenden Stoffmasken (Community-Masken) – ist ab dem 29.04.2020 nicht mehr statthaft. Darüber waren sich die Ärztliche Direktion und Hygieniker der Klink als auch die Vertreter der Sylter Ärzteschaft einig.
Für den Ausnahmefall, dass die Patienten bzw. aufsuchenden Personen keine Masken besitzen, steht es jeder Praxis oder der Klinik frei, diese beim Betreten auszuhändigen. Aufgrund der allgemeinen Knappheit an kommerziellen Schutzmasken sollte dies dem Notfall vorbehalten bleiben.
Für die Arztpraxen stellt diese Regelung einen dringenden Appell an die Bevölkerung dar, während das Betreten der Nordseeklinik ohne entsprechende Schutzmasken zukünftig nicht mehr erlaubt ist.
Richtiges Tragen einer MNB:
Um den gewünschten Zweck zu erreichen, sollte auf das richtige Tragen der Bedeckung geachtet werden. Als Gedankenstütze im Umgang mit einer MNB hilft es sich vorzustellen, dass die Außenseite der Maske kontaminiert sei. Folgendes sollte beachtet werden:
- Tragen Sie die Maske nicht um den Hals
- die Maske muss enganliegend sein (Anmodellieren an Nase, Kinn und Wangen)
- waschen Sie sich die Hände vor und nach dem Abnehmen der Maske
- bei Durchfeuchtung sollte der MNB gewechselt werden
- die selbst oder von anderen hergestellten Stoffmasken (Community-Masken) müssen einmal täglich bei 60 Grad gewaschen werden.
Abstandhalten bleibt bei allen Empfehlungen jedoch das Wichtigste zur Vermeidung einer Ansteckung mit COVID-19. Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes hebt diese wichtigste Maßnahme nicht auf und sollte immer das oberste Gebot neben den anderen Hygienemaßnahmen sein und bleiben.