Mund-Nasen-Bedeckung ab sofort auf dem gesamten Gelände Pflicht!
Nach der neuen, veränderten „Corona-Verordnung“ des Landes Niedersachsen gilt nun auch bei den Asklepios Kliniken in der Region Harz: Auf dem gesamten Gelände der Harzkliniken an allen Standorten in Goslar, Clausthal-Zellerfeld und Bad Harzburg sowie auch auf dem Gelände der Kliniken Seesen besteht ab sofort die Pflicht, eine „Mund-Nasen-Bedeckung“ (MNB) zu tragen. Diese erweiterte Pflicht, die sich aus der Landesverordnung ergibt, besteht für jeden, der das Gelände betritt und so lange, wie er sich dort aufhält, also auch für die zur Klinik gehörenden Parkplätze und den Eingangsbereich. Bisher bestand eine „Maskenpflicht“ nur für die Klinikgebäude, nun wurde sie also ausgedehnt.
Bisher bestand eine „Maskenpflicht“ nur für die Klinikgebäude, nun wurde sie also ausgedehnt.
„Es ist eine weitere sinnvolle Schutzmaßnahme im Kampf gegen Corona, um den Infektionsdruck und damit die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung zu verringern und somit auch Risikogruppen noch besser zu schützen“, sagt Ulrich Sievers, Leitender Oberarzt und Leiter des Hygieneteams der Asklepios Harzkliniken. „Sie dient uns allen.“
Diese MNB bestehen meist aus handelsüblichen, unterschiedlich eng gewebten Baumwollstoffen und entsprechen in ihrer Funktionsweise am ehesten einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz (MNS). In der Bevölkerung werden solche Masken, wenn selbst gefertigt, auch „Community-Masken“ genannt. Dies ist nach Expertenmeinung eine sinnvolle, ergänzende Schutzmaßnahme, auch wenn keine Krankheitszeichen vorliegen. Denn: Das Corona-Virus SARS CoV-2, das die Erkrankung COVID-19 auslöst, wird beim Sprechen, Husten und Niesen über die Atemluft in die Umgebung verbreitet. Mund-Nasen-Bedeckungen sollen als mechanische Barriere beziehungsweise Bremse dienen, für eine Übertragung von Atemtröpfchen oder Speichel beim Atmen, Husten oder Niesen. Sollte keine derartige Mund-Nasen-Bedeckung zur Verfügung stehen, kann auch ein Tuch oder ein Schal vor Mund und Nase gehalten oder gebunden werden.
Natürlich gelten außer der Maskenpflicht wie auch schon bisher überall die üblichen „AHA“-Hygieneregeln, also die bekannten Vorsorge-Maßnahmen:
„Abstand halten!“: Mindestens 1,5 Meter Abstand zu Mitmenschen halten
„Hygiene-Maßnahmen beachten!“: Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Taschentuch sowie das regelmäßige Waschen beziehungsweise Desinfizieren der Hände.
Die Asklepios Kliniken in der Region Harz sind wie auch schon im Frühjahr, umfassend auf Covid-19-Patienten vorbereitet. Sie halten die gesetzlich geforderten Kapazitäten auf Normal- und Intensivstation frei und sind jederzeit in der Lage, diese umfassend zu erweitern. Sievers: „Niemand muss Angst haben, wir sind voll aufnahmebereit für Patienten: Es gibt extra eingerichtete Isolierstationen, in denen isolierpflichtige Patienten nach höchsten Schutzvorkehrungen von speziell geschultem Fachpersonal betreut werden können – sie sind streng von den regulären Stationen abgeschirmt und räumlich getrennt. Natürlich werden die Hygiene-Richtlinien des Robert Koch-Instituts stets eingehalten. Mit dem für Corona im Landkreis zuständigen Gesundheitsamt sind wir ständig in enger Abstimmung.“