Genereller Besuchszeitraum wird ab dem 21. Juni 2021 erneut erweitert

Um den Andrang von Besuchern zu entzerren und vor dem Hintergrund bundesweit konstant sinkender Corona-Inzidenzwerte erweitern die Asklepios Kliniken in der Region Harz (Harzkliniken mit den Standorten Goslar, Bad Harzburg, Clausthal-Zellerfeld sowie die Klinik Schildautal Seesen) die Besuchszeiten erneut: Vom Montag an, den 21. Juni 2021, gilt der neue generelle Besuchszeitraum zwischen 14 und 17 Uhr (bisher: 15 bis 17 Uhr), nur während dieser Zeit sind Besuche gestattet. Aber, weiterhin besteht die „1-1-1 Regel“, das bedeutet: Ein Patient darf pro Tag nur einen Besucher empfangen, die Besuchszeit beträgt maximal eine Stunde. Das bisherige Prozedere bleibt ebenfalls, der Patient muss diesen Besucher also vorher vollständig namentlich benennen.

Die Zeitspanne für Besuche ist dann zwischen 14 und 17 Uhr (bisher: 15 bis 17 Uhr)

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Es gelten natürlich die üblichen „AHA“-Regeln (Abstand halten, Händehygiene, Maske im Alltag) wie beispielsweise die Einhaltung von Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Personen

Die Einführung der Luca-App, die diesen Anmeldeablauf erleichtern kann, ist derzeit in den Harzkliniken in Planung.

Zur Erinnerung, die übrigen besonderen Voraussetzungen, die bei Besuchen erfüllt sein müssen: 

  • Besucher:innen müssen entweder vollständig gegen Corona geimpft sein (14 Tage danach gilt die Impfung für das Besuchsrecht!), nach einer Corona-Erkrankung wieder genesen oder einen Corona-Test (dieser muss der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung entsprechen, PCR-Test bzw. Anti-Gen-Schnelltest) am Eingang vorlegen, der nicht älter als maximal 24 Stunden ist
  • In der Klinik führen wir keine Testungen für Besucher durch
  • Auf den Isolations-Stationen und Intensivstationen sind aufgrund erhöhter Sicherheits- und Schutzvorkehrungen Besuche nicht gestattet. Ausnahmen gibt es hier bei Palliativ-Patient:innen, also denjenigen, die unmittelbar im Sterben befindlich sind, die Abstimmung erfolgt hier dann jeweils über die Station und die Freigabe durch den zuständigen Chefarzt beziehungsweise den Ärztlichen Direktor. Angehörige, die dies betrifft, sollten dann gegebenenfalls auch direkt mit dem Chefarzt den Kontakt suchen, um Einzelheiten dazu zu klären.
  • Jeder Besucher muss über die gesamte Zeit in der Klinik einen frischen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Bitte bringen Sie diese Maske selbst mit!
  • Der Patient muss über die gesamte Besuchszeit mindestens einen medizinischen Mund-Nasenschutz tragen
     

Das eigentliche Prozedere, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind: Der vorher vom Patienten benannte Besucher muss sich zunächst am Empfang am Haupteingang melden und einen Bogen mit seinen Daten ausfüllen (diese erhobenen Daten werden gemäß der Verordnung nach drei Wochen wieder vernichtet; sie dienen nur vorsorglich dazu, eine eventuelle Infektionskette später nachvollziehen zu können). Danach kann der Besucher, nachdem er sich die Hände desinfiziert hat, zur jeweiligen Station, auf der sich der Patient befindet. Es gelten natürlich die üblichen „AHA“-Regeln (Abstand halten, Händehygiene, Maske im Alltag) wie beispielsweise die Einhaltung von Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Personen. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes auf dem gesamten Gelände der Klinik-Standorte, also auch auf den Parkplätzen, bleibt zum Schutz aller weiterbestehen.

Achtung: Für das Besuchsrecht bei Patient:innen in der Neurologischen Frührehabilitation in der Asklepios Klinik Schildautal Seesen gelten spezielle Voraussetzungen, Bürger:innen werden gebeten, Details dazu bitte im Einzelfall bei den jeweiligen Stationen zu erfragen.

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