Lockerung des Besuchsverbotes- Besuche in den Asklepios Schwalm-Eder-Kliniken bald wieder möglich
Die Patientinnen und Patienten der Asklepios Kliniken Schwalm-Eder können sich freuen: Ab Montag, den 07.06.2021, werden auch die Besuchsregelungen in den Kliniken gelockert.
Die sinkenden Corona-Inzidenzzahlen führen auch in den Kliniken zu Lockerungen. Bislang hielten sich die Asklepios Kliniken als Vorsichtsmaßnahme am Besuchsverbot fest. Ab Montag, den 07. Juni 2021 sind Besuche nun wieder möglich. Es gibt jedoch bestimmte Auflagen, wie strikte Besuchszeiten, Ausfüllen der Meldeformulare und das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, vorzugsweise einer FFP2-Maske.
- 1 fest definierte/r Besucher*in pro Patient
- Tag 1 - 6: 2 Besuche pro Woche
- ab Tag 7: täglicher Besuch möglich (gilt frühestens ab dem 14.07.2021, also 7 Tage nach Beschluss der neuen Besuchsregelungen)
Besuchszeiten:
- Mo. - Fr. zwischen 15 und 18 Uhr
- Sa. und So. zwischen 10 und 16 Uhr
- 1 Stunde pro Besuch
- Besucher müssen Covid-genesen (längstens 6 Monate), vollständig gegen Covid geimpft (+14 Tage) sein oder einen tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltest aus einem Testzentrum oder einer Apotheke (kein Selbsttest) vorweisen
Die AHA-Regeln sind während des gesamten Aufenthalts in unseren Kliniken einzuhalten
- Mindestabstand 1,5m
- Med. Mund-Nasen-Schutz (vorzugsweise FFP2-Masken)
- Es werden nur Besucher zugelassen, die keine Krankheitszeichen einer Infektion der Luftwege (z.B. Husten, Schnupfen etc.) oder Fieber aufweisen und die in den zwei Wochen vor dem Besuch keinen ungeschützten Kontakt zu einer Person mit SARS-CoV-2- Infektion hatten oder sich selber in Quarantäne befanden
Für Patienten der Intensivstation, Palliativstation und Sterbende gilt bereits seit Bestehen des Besuchsverbots eine Ausnahmeregelung. Ebenso für werdende Väter im Kreißsaal und auf der Geburtsstation. Allerdings gilt nun auch für Besucher dieses Personenkreises grundsätzlich eine Testpflicht. Im Eingangsbereich erhalten die Besucher ein Meldeformular, auf dem Name, Telefonnummer, Adresse und die Besuchszeit anzugeben sind, um im Fall einer Corona Infektion die Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Die Daten werden gemäß der Verordnung nach 30 Tagen wieder gelöscht. Bei Vorliegen von Corona-typischen Krankheitssymptomen ist der Zutritt für Besucher untersagt.
„Das Besuchsverbot ist sowohl für unsere Patienten als auch für deren Angehörige eine große Belastung", sagt die Geschäftsführerin Dr. Dagmar Federwisch. "Deshalb wollen wir wieder schrittweise öffnen. Dies geht jedoch nur langsam und mit Vorsicht. Wir hoffen auf die Kooperation von Patienten und Besuchern und die Einhaltung der Regelungen.“