Asklepios beantragt Restrukturierungsmittel für die Kinderklinik Sankt Augustin beim Land

Die Kinderklinik Sankt Augustin hat beim Land Nordrhein-Westfalen Fördermittel aus dem Strukturfonds des Bundes zur Schließung des Klinikstandorts beantragt. Für den Fall, dass die Finanzmittel zur vollständigen Schließung des Klinikstandorts nicht bewilligt werden, hat die Geschäftsführung der Klinik hilfsweise Fördermittel zur Schließung der Kinderherzchirurgie und Kinderkardiologie beantragt. Damit verbunden ist ein Antrag zur Gewährung eines Sicherstellungszuschlags für den verbleibenden Krankenhausbetrieb.

„Dadurch, dass die Universitätsklinik Bonn die führenden medizinischen Köpfe unseres Deutschen Kinderherzzentrums – darunter zwei Chefärzte zuzüglich des ärztlichen Direktors der Kinderklinik sowie weitere sieben Ärzte der Kardiologie und Herzchirurgie – abgeworben hat, um damit das mit staatlichen Mitteln in dreistelliger Millionen-Euro-Höhe neugebaute Herz- und Eltern-Kind-Zentrum personell auszustatten, bricht bei uns der wichtigste medizinische Zweig weg“, sagt Uwe Jansen, Geschäftsführer der Asklepios Klinik Sankt Augustin. „Wir haben uns intensiv mit der Frage beschäftigt, wie wir mit der Situation umgehen und welche Alternativen und Perspektiven uns bleiben. Das Land hat mit dem Neubau der Universitätsklinik Fakten zu unseren Lasten geschaffen und gleichzeitig öffentlich erklärt, dass zwei Kinderherzzentren in räumlicher Nähe von Sankt Augustin und Bonn nicht sinnvoll sind. Gleichzeitig sehen wir durch eine neue medizinische Ausrichtung, wie es im Zukunftsworkshop mit allen leitenden Ärzten besprochen wurde, keine Möglichkeit, den Einbruch von gut 45 Prozent unserer stationären Erlöse zu kompensieren, den der Wegfall des Kinderherzzentrums ausmacht. Im Ergebnis zeigt sich nun, dass durch den Neubau der Universitätsklinik Bonn dem Kinderkrankenhaus Sankt Augustin die Existenzgrundlage entzogen wurde. Wir bedauern das sehr, zumal wir uns des Eindrucks nicht erwehren können, dass seitens des Landes hier Strukturpolitik durch die Hintertür gemacht wurde, um so die Krankenhauslandschaft in der Region zu bereinigen. Aus eigener Kraft wird die Klinik somit nicht mehr überleben können“, sagt Jansen.

Die Geschäftsführung der Klinik hat daher in der vergangenen Woche beim Land Nordrhein-Westfalen zur Restrukturierung des Standorts einen Haupt- und einen Hilfsantrag für Fördermittel gestellt. Letzterer ist hilfsweise beantragt, für den Fall, dass der Hauptantrag zurückgewiesen wird. Konkret hat die Geschäftsführung Anträge zu folgenden Punkten gestellt:

1. Hauptantrag: Zum 1.10.2019 für die Bewilligung von Fördermitteln zur Schließung des gesamten Krankenhausbetriebes in St. Augustin gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1, § 12 Abs. 1 Nr. 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV), soweit die erforderlichen Aufwendungen zur Schließung des gesamten Krankenhauses nicht durch Fördermittel gemäß § 24 KHGG NRW gedeckt sind.

2. Hilfsantrag: Zur Bewilligung von Fördermitteln zur dauerhaften Schließung von zwei organisatorisch eigenständig geführten Krankenhausfachabteilungen (Kinderherzchirurgie sowie Kinderkardiologie); dieser Hilfsantrag ist verbunden mit der Gewährung des Sicherstellungszuschlags gemäß § 136c SGB V und deren Anordnung durch die mit dem Antrag ebenfalls adressierte Krankenhausplanungsbehörde.                                                   

Die beantragte Fördergeldsumme beinhaltet u. a. Kosten für die Abwicklung des Geschäftsbetriebs, Rückzahlungen von Fördermitteln, Zins und Tilgungen von Darlehen sowie Kosten für Dauerschuldverhältnisse, etwa mit Energieversorgern.

Die Anträge richten sich indirekt an den so genannten Krankenhausstrukturfonds des Bundesversicherungsamtes. Dieses bewilligt auf Antrag der Bundesländer Mittel zur Verbesserung der Strukturen in der Krankenhausversorgung. Die Gelder des Krankenhausstrukturfonds sollen vor allem dem Abbau von Überkapazitäten, der Konzentration von stationären Versorgungsangeboten und Standorten sowie der Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre örtliche Versorgungseinrichtungen dienen.

Asklepios fordert Akteneinsicht zum Neubau der Universitätsklinik Bonn

Darüber hinaus hat Asklepios im Zusammenhang mit dem Neubau der Universitätsklink Bonn und den daraus resultierenden strukturellen Konsequenzen für das Deutsche Kinderherzzentrum der Kinderklinik Sankt Augustin Akteneinsicht beim Land Nordrhein- Westfalen, auch auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes des Landes, beantragt. Eine entsprechende Aufforderung ist ebenfalls in der vergangenen Woche an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales versendet worden.

Im Kern geht es Asklepios darum Klarheit darüber zu bekommen,- wie es dazu kam, dass in unmittelbarer Nachbarschaft zum Deutschen Kinderherzzentrum der Asklepios Klinik Sankt Augustin eine derart einseitige Förderung des universitären Herzzentrums in dreistelliger Millionen-Euro-Höhe erfolgt ist und - wie es dazu kam, dass der Asklepios Klinik Sankt Augustin bislang keine der beantragten Fördermittel bezüglich einer möglichen Komplettsanierung des Altbaus, eines möglichen Neubaus der Kinderintensivstation und einem kompletten Krankenhausneubau zugesagt oder zumindest in Aussicht gestellt wurden.

- Außerdem ersucht Asklepios Einsicht in sämtliche Vorgänge in Bezug auf die Kontaktaufnahme zu Mitarbeitern der Klinik Sankt Augustin.

Durch den Wegfall des Deutschen Kinderherzzentrums ist die Existenz der gesamten Klinik mit ihren hervorragenden, international bekannten Fachabteilungen bedroht. „Wir möchten auf diesem Wege Klarheit und Transparenz erlagen, wie es zu einem solchen krankenhausplanerischen Fehler kommen konnte, zwei Kinderherzzentren in unmittelbarer Nachbarschaft vorzusehen. Außerdem möchten wir gern erfahren, in wie weit es von je her Planung war, dass für das Kinderherzzentrum der Universitätsklinik benötigte Personal zumindest in Teilen an der Asklepios Klinik Sankt Augustin zu rekrutieren“, sagt Jansen.

Kontakt:

Asklepios Kliniken

Konzernbereich Unternehmenskommunikation & Marketing

Tel.: (0 40) 18 18-82 66 36

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