Neues Geburtshilfekonzept mit zusätzlichen Leistungen in der Asklepios Klinik Pasewalk
• TK und BARMER schließen Qualitätsvertrag mit Asklepios und RHÖN Kliniken ab
• Versorgungspfad umfasst zusätzliche Hebammenkontakte, App und Vorsorgeuntersuchungen
Schwangere der Techniker Krankenkasse (TK) und der BARMER können in der Asklepios Klinik Pasewalk ab sofort die zusätzlichen Leistungen eines Qualitätsvertrages nutzen, den Asklepios und Rhön-Kliniken gemeinsam mit den beiden Kassen entwickelt haben. Das Konzept bietet den Frauen noch mehr medizinische Sicherheit und wurde gemeinsam von Ärztinnen, Ärzten und Hebammen erarbeitet. Es umfasst unter anderem zusätzliche Hebammenleistungen im stationären Setting sowie ein ergänzendes Informationsangebot rund um die Geburt.
Ziele des Vertrags sind unter anderem weniger Interventionen während des Geburtsprozesses, weniger Kaiserschnitte und höhere Stillraten. Die zusätzlichen Leistungen des Vertrages ermöglichen eine bessere Mutter-Kind-Bindung und ein schöneres Geburtserleben. Gleichzeitig wird das Bewusstsein der in der Klinik tätigen geburtshilflichen Teams für die Bedürfnisse der Frauen hinsichtlich einer gesunden Geburt und die Phase danach gestärkt. Der neue Versorgungpfad soll nicht die übliche ambulante Betreuung durch Ärztinnen, Ärzte und Hebammen ersetzen, sondern sinnvoll ergänzen. Die Leistungen des Qualitätsvertrags werden an bundesweit 15 Standorten von Asklepios und Rhön-Kliniken eingeführt. Inzwischen sind über 40 weitere Krankenkassen dem Qualitätsvertrag beigetreten, so dass sehr viele Schwangere von dem neuen Angebot profitieren können.
„Für uns ist es bei den Geburten schon immer wichtig gewesen, eine sehr gute medizinische Qualität und ein hohes Maß an Sicherheit für Mutter und Kind mit einem schönen Geburtserlebnis zu verbinden“, sagt Wlodzimierz Grobelny, Chefarzt der Geburtshilfe der Klinik. „Durch den Qualitätsvertrag können wir gleich in beiden Aspekten zusätzliche Verbesserungen erzielen“, so der Gynäkologe weiter, „daher freuen wir uns sehr, dass es zu dieser Vereinbarung zwischen den Krankenkassen und uns zum Nutzen der Schwangeren kam.“ Grobelny betont: „Unser Angebot lässt die ärztliche Schwangerenvorsorge und das außerklinische Angebot der Hebammen unberührt. Vielmehr bietet der Qualitätsvertrag ein echtes Zusatzangebot.“
„Unser gemeinsames Engagement zielt darauf ab, eine an den Bedürfnissen der werdenden Mütter orientierte medizinische Versorgung sicherzustellen. Die optimale Betreuung der Mütter und Kinder vor, während und nach der Geburt ist auch in ländlichen Regionen unser Anspruch. Mit dem Projekt nehmen wir die Bedürfnisse von werdenden Müttern in den Fokus und geben auch den Hebammen einen eigenen Versorgungsauftrag. Dies schafft einen innovativen Mehrwert im Vergleich zur Regelversorgung“, so Manon Austenat-Wied, Leiterin TK-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern.
Ein zentraler Punkt ist die engmaschige Betreuung schwangerer Frauen durch speziell qualifizierte Geburtsteams. Das hat viele Vorteile und trägt unter anderem dazu bei, die Geburt positiv zu erleben und der häufig auftretenden Wochenbettdepression nach der Geburt vorzubeugen“, so Henning Kutzbach, Landesgeschäftsführer der BARMER in Mecklenburg-Vorpommern.
Neue Vorgespräche und Sprechstunden mit Hebammen
Der neue Versorgungspfad umfasst digitale und analoge Versorgungselemente. Er beginnt mit einem ausführlichen, individuellen Aufnahmegespräch durch eine Hebamme der Klinik mit der werdenden Mutter. Dabei werden unter anderem die zusätzlichen Leistungen des Qualitätsvertrags wie Hebammen-Sprechstunden und die digitale Schwangerschaftsbegleitung per App erläutert. In dem Gespräch findet eine umfangreiche Erhebung der Situation der Mutter und des Kindes statt. Auch werden Wünsche der Frauen in Bezug auf die Geburt abgestimmt sowie Fragen zu spezifischen Risiken besprochen. Im Verlauf der Schwangerschaft erfolgt ein Selbstmonitoring der Frauen, um frühzeitig eine Veränderung des Blutdrucks festzustellen und vorbeugende Maßnahmen einzuleiten.
Die Schwangeren können während der Schwangerschaft Hebammen-Sprechstunden in der Klinik in Anspruch nehmen. Dieses Angebot richtet sich speziell an Schwangere, denen keine Versorgung durch eine niedergelassene Hebamme zur Verfügung steht. Die Inhalte der Sprechstunden sind in zehn Themenblöcke aufgeteilt, die sowohl die Vorbereitung der Geburt als auch die Gesundheit von Mutter und Kind nach der Geburt umfassen.
Digitales Rückgrat des Versorgungsprogramms ist eine App, die für diesen Qualitätsvertrag neu entwickelt wurde. Die App setzt auf einer niederländischen App der Firma Minddistrict auf und berücksichtigt die Erfahrungen dieser digitalen Anwendung. Inhalte der App sind zum einen eine Serie von digitalen Modulen zur Prävention von Geburtsangst sowie einer postnatalen Depression. Über den gesamten Versorgungspfad hinweg erfolgt eine laufende Befragung der werdenden Mütter zu verschiedenen Begleiterscheinungen der Schwangerschaft. Das ermöglicht ein frühzeitiges Eingreifen bei medizinischen Herausforderungen. Die laufende Befragung und die daraus resultierenden Rückmeldungen der Frauen tragen zudem zur kontinuierlichen Verbesserung der Versorgungsqualität bei.
Die Qualitätsverträge orientieren sich am entsprechendem Beschluss aus dem Jahr 2023 des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), dem obersten Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen in Deutschland. Sie verfolgen in erster Linie das Ziel, Schwangere in der Klinik besser zu versorgen, indem durch die Erhebung von sogenannten „PROMs“ und „PREMs“ ein strukturiertes Rückmeldesystem an die Klinik digital und ohne Mehraufwand für die Praxen geschaffen wird. Zur Erläuterung: Im Gegensatz zu PROMs (Patient-Reported Outcomes Measures) untersuchen PREMs (Patient-Reprtet Experience Measures) nicht die Ergebnisse der medizinischen Versorgung, sondern die Auswirkungen des Versorgungsprozesses auf das Patientenerleben, z.B. die Kommunikation oder auch die Unterstützung in der Versorgung. Auch postnatal, also nach der Geburt, werden die Mütter wie gewohnt über ihre niedergelassenen Ärzte betreut.
Die Qualitätsverträge lassen die Schwangerenvorsorge durch niedergelassene Frauenärzt:innen unberührt. Das heißt: Schwangere, die am Qualitätsvertrag teilnehmen, werden nicht vorzeitig in die klinische Versorgung überwiesen, sondern bleiben wie gewohnt in der Betreuung ihrer niedergelassenen Frauenärzte. Die Qualitätsverträge sind ein Zusatzangebot zur bestehenden Vorsorge mit dem Ziel, die sektorenübergreifende, hervorragende Versorgung in Deutschland weiter zu verbessern. Die in diesem Zusammenhang durchgeführten Untersuchungen etwa mit dem Blutdruckmessgerät dienen der zusätzlichen Sicherheit und Vorsorge der werdenden Mütter. Bei wiederholt auffälligen Messwerten stehen auch die niedergelassene Frauenärzt:innen weiterhin als Ansprechpartner bereit.
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