Fachleute informieren beim vierten Ethiktag im Schwalm-Eder-Kreis
Das Ethikkomitee der Asklepios Kliniken Schwalm-Eder lädt ein zu wissenswerten und informativen Vorträgen über ethische Entscheidungen. „Wir haben zwei namhafte Referenten zu den Themen Patientenverfügung und Vollmacht sowie Organspende gewinnen können“, berichtet Eike Wulf Philipp, Chefarzt Anästhesie und operative Intensivmedizin am Klinikum Melsungen und Vorsitzender des Ethikkomitees.
Die kostenlose Teilnahme am vierten Ethiktag im Schwalm-Eder-Kreis wird am Dienstag, 29. November, 16.30 Uhr bis 19 Uhr, in der Vortragshalle des Asklepios-Klinikums Schwalmstadt angeboten. Dort informiert Rechtsanwalt Stefan Rohpeter über Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Aktuell haben die höchsten deutschen Gerichte die Anforderungen an eine Patientenverfügung noch einmal erhöht. Der Fachmann wird erläutern, wie eine Patientenverfügung aussehen sollte, was sie von der Vorsorgevollmacht unterscheidet und wann eine Kombination aus beiden sinnvoll ist. Für Betroffene und Klinikmitarbeiter wird auch die Frage geklärt werden, wie mit einer solchen Verfügung umzugehen ist.
Eine Patientenverfügung sollte auch die Frage der Organspende enthalten. Darüber informiert Karsten Gehmlich. Der Koordinator der Deutschen Stiftung Organtransplantation wird den Ablauf von Organspenden und Transplantationen erläutern und erklären. Außerdem geht es darum, in welchen Fällen medizinisch und rechtlich eine Organspende in Frage kommt, und welche ethische Entscheidungshilfen für oder gegen die Spende sprechen.
Die Referate werden auch in Melsungen am Donnerstag, 15 Dezember, 17 bis 19.30 Uhr, im Konferenzraum des Klinikums im zweiten Obergeschoss zu hören sein. „Beide Fachleute werden natürlich auch bei Fragen der Zuhörer als kompetente Ansprechpartner Rede und Antwort stehen“, kündigt Eike Wulf Philipp an.