Besuchsverbot für die Asklepios Klinik Lich wird aufgehoben: Ab 01. Juni wieder Besuche möglich

Lich… Ab sofort hebt die Asklepios Klinik Lich das generelle Besuchsverbot zur Eindämmung des Corona-Virus auf. Unter Einhaltung bestimmter Bedingungen können Patienten dann wieder Besuch auf Station empfangen. Die Besucher müssen jeden Besuch schriftlich anmelden, einen amtlichen Nachweis über Impfung oder Genesung vorweisen und natürlich frei von Krankheitssymptomen sein. Alternativ kann auch ein aktuelles negatives Testergebnis vorgelegt werden. Die Hygiene-Auflagen bei Besuchen dienen weiterhin dem Schutz der Patienten und Mitarbeiter vor einer erneuten Ausbreitung des Corona-Virus und im Ernstfall der Nachverfolgbarkeit und damit der Eindämmung der Ansteckung.

Lange Zeit haben die Patienten den Besuch am Krankenbett sehr vermisst: Dieser Trost und ein Besuch ist nicht nur eine Freude und lenkt ab, ein Besuch ist auch heilsam und spendet Mut und Hoffnung. Dank der erfolgten Änderung der Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Hessen sind Krankenbesuche nun wieder möglich. Die Asklepios Klinik Lich hat daher das Besuchsverbot ab 1. Juni aufgehoben, auch wenn es noch Einschränkungen für Besuche gibt. Für Besuche bei Patienten gelten nämlich einige Regeln, deren Einhaltung Bedingung sind, um Krankenbesuche zu gestatten.
So dürfen in den ersten 6 Tagen des Krankenhausaufenthalts nur zwei Besuche pro Patient empfangen werden, ab dem 7. Aufenthaltstag ist täglich ein Besuch gestattet. Die Besuche sollten auf Erwachsene beschränkt werden und pro Besuch sind maximal 2 Personen erlaubt. Alle Besucher müssen sich täglich neu am Empfang mittels eines ausgefüllten Besuchsscheins anmelden. Dabei muss auch ein amtlicher Corona-Negativ-Nachweis vorgezeigt werden, der bezeugt, dass Besucher geimpft, getestet oder genesen sind (GGG-Nachweis). 
Die Krankenbesuche können vorerst nur in der Zeit zwischen 14 Uhr und 18 Uhr stattfinden. Danach müssen alle Besucher die Klinik wieder verlassen. Außerdem sind Besucher angehalten, innerhalb des Klinikgebäudes weiterhin einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. 
In begründeten Ausnahmefällen, wie bei Besuchen von Eltern bei Kindern oder Besuchen schwerstkranker Patienten, wird wie bisher im Einzelfall von dieser Besuchsregelung abgewichen. Derartige Besuche müssen vorher telefonisch auf der jeweiligen Station angefragt und können vom behandelnden Arzt genehmigt werden, sofern die Besucher frei von jeglichen Krankheitssymptomen sind.

Kontakt:    
Patricia Rembowski
Projektkoordination und Personalentwicklung
Stabsstelle Marketing / Öffentlichkeitsarbeit Hessen
Asklepios Klinik Lich GmbH
Goethestraße 4
35423 Lich
Tel.: 06404 / 81-790
Mail: p.rembowski@asklepios.com

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