Aktuelle Corona-Regeln
Lich... Ab sofort 2G-Regel und FFP2-Maskenpflicht in der Asklepios Klinik Lich.
„Aufgrund des sich aktuell rasant ändernden Infektionsgeschehens ist es notwendig, die in unserem Klinikum geltenden Corona-Regelungen anzupassen“, so Fabian Mäser, Geschäftsführer der Asklepios Klinik Lich. Deshalb haben alle Personen, die die Klinik betreten, eine FFP-2-Maske zu tragen. Dies gilt für alle Mitarbeiter:innen, Besucher:innen und ambulante Patient:innen. Stationäre Patient:innen müssen bei Kontakt mit Mitarbeiter:nnen und Besucher:innen mindestens einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen.
„Die bestehenden Besuchsregelungen werden insoweit angepasst, dass Besucher:innen nur noch unter der 2G-Regel Zutritt gewährt werden kann“, führt PD Dr. med. Thilo Schwandner, Ärztlicher Direktor der Asklepios Klinik Lich, aus. Dies bedeutet, dass nur vollständig geimpfte oder genesene Personen als Besucher:innen zugelassen sind. Ein entsprechender Nachweis ist zusammen mit dem Personalausweis vor dem Betreten der Klinik vorzulegen, des Weiteren ein ausgefülltes Besuchsformular. Dies kann mit Hilfe der Online-Registrierung auf der Website der Licher Klinik geschehen oder in ausgedruckter Form vor Ort. Eine FFP2-Maskenpflicht ist einzuhalten sowie die aktuell bereits geltenden Regelungen: 1 Besucher:in pro Patient:in pro Tag und für maximal 1 Stunde in der Zeit von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr. Die Besuchszeit ist auf das absolut erforderliche Mindestmaß zu beschränken und zu jedem Zeitpunkt ein Abstand von mindestens 1,50 m zur besuchten Person und allen anderen Personen einzuhalten.
Besuche von Kindern unter 12 Jahren sind zu vermeiden und nur nach Rücksprache mit der/dem Ärzt:in und nur in Ausnahmefällen möglich.
Für ambulante Patient:innen ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Begleitpersonen sind nur zugelassen, wenn dies medizinisch notwendig ist und dürfen die Klinik nur mt FFP2-Maske und unter der 2G-Regel betreten.
Alle Personen, die die Klinik aufsuchen, haben angemessene Hygienemaßnahmen zu treffen, insbesondere eine Händedesinfektion ist zwingend durchzuführen. Bei grippe- und erkältungstypischen Symptomen ist ein Betreten der Klinik nicht gestattet.
„Uns ist bewusst, dass die FFP2-Maskenpflicht, die 2G-Regel und die aktuellen Besuchsregeln mit Aufwand und Einschränkungen verbunden sind, aber nur so können wir dem Schutz unserer Patient:innen und Mitarbeiter:innen gerecht werden“, so Mäser.
Kontakt
Patricia Rembowski
Asklepios Klinik Lich GmbH
Goethestraße 4
35423 Lich
Tel.: 06404 / 81-790
Mail: p.rembowski@asklepios.com