Offener Meinungsaustausch für mehr Inklusion

Behindertenbeauftragte trafen sich mit Holstein Therme Bad Schwartau

Um die Partizipation und Inklusion von Menschen mit Behinderung weiter zu verbessern, trafen sich die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung des Landes Schleswig-Holstein, des Kreises Ostholstein sowie der Städte Bad Schwartau und Ratzeburg in der vergangenen Woche mit Verantwortlichen der Holstein Therme Bad Schwartau zu einem offenen Meinungsaustausch. Dabei wurde die bestehende Situation speziell von Rollstuhlfahrern gewürdigt und diskutiert, wie die Situation von körperlich beeinträchtigten Menschen in öffentlichen Bädern weiter verbessert werden kann.

 

„Die Holstein Therme Bad Schwartau ist durch zahlreiche Maßnahmen den Bedürfnissen unsere Gäste angepasst“ sagt Stefan Meiser, Standortmanager in Bad Schwartau. „Wir sind in ständigem Dialog mit den Interessengruppen, um die Einrichtung kontinuierlich zu verbessern.“ Dazu trafen sich Vertreter der Geschäftsführung letzte Woche mit den Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung des Landes Schleswig-Holstein, des Kreises Ostholstein sowie der Städte Bad Schwartau und Ratzeburg. Nachdem man gemeinsam die bestehenden Maßnahmen und Abläufe begutachtet hatte, kam es zu einem offenen Meinungsaustausch, wie die Situation weiter verbessert werden kann.
 
Mehrere Handlungsfelder konnten für die kommenden Monate festgelegt werden. So könnte eine erste Maßnahme sein, die Kommunikation, z.B. über die Hausordnung oder die Webseite zu optimieren und so ein selbstbestimmtes Handeln der Gäste zu sichern. „Das gemeinsame Gespräch verlief sachlich und konstruktiv. Ich begrüße die aufgeschlossene Haltung der Therme zu den Anliegen behinderter Menschen“, schätzt der stellvertretende Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Dirk Mitzloff. „Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit und bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam zu Lösungen bei den angesprochenen Themen finden.“ Nicht alle Wünsche der Betroffenen können unmittelbar umgesetzt werden, denn „die Therme muss die allgemeinen Hygienevorschriften, die Verkehrssicherungspflicht und die Gleichbehandlung aller Badegäste ebenso berücksichtigen“. Darauf wies Oliver Kohnen, Leiter der Holstein Therme Bad Schwartau, hin.
 

 

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