Besuche in sächsischen Asklepios Kliniken ab 8. Juni wieder möglich
Patientinnen und Patienten in sächsischen Krankenhäusern können ab kommender Woche wieder Besuch empfangen: Die neue Corona-Schutz-Verordnung erlaubt Treffen unter strengen Hygieneauflagen. Asklepios hat bereits ein Konzept für die Umsetzung – und ermöglicht so Besuch ab Montag.
Ab Montag, 8. Juni 2020, können Patientinnen und Patienten in Sachsens Krankenhäuser wieder regelmäßig Besuch empfangen – unter Auflagen. Das hat das sächsische Kabinett am 3. Juni 2020 im Rahmen einer neuen Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Die drei sächsischen Asklepios Kliniken in Radeberg, Sebnitz und Hohwald setzen die Auflagen folgendermaßen um: Jeder Patient und jede Patientin darf an jedem Tag einen Besucher bzw. eine Besucherin für eine Stunde empfangen – die sogenannte 1-1-1-Regelung (1 Patient, 1 Besucher, 1 Stunde). Besucher sollten Angehörige sein und möglichst zwischen 14 und 19 Uhr kommen. Sie werden für eine mögliche Nachverfolgung registriert.
Voraussetzung für einen Besuch im Krankenhaus ist weiterhin, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten, um eine Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus Sars-CoV-2 zu verhindern. Auf weitere Begleitpersonen des Besuches wird gebeten zu verzichten, diese müssen im Foyer oder auf dem Klinikgelände warten. Besucher können sich auch nicht am selben Tag abwechseln.
In begründeten Ausnahmefällen, wie bei Besuchen von Eltern bei Kindern oder Besuche schwerstkranker Patienten, kann im Einzelfall von dieser Besuchsregelung abgewichen werden. Derartige Besuche müssen vorher telefonisch auf der jeweiligen Station angefragt und können vom behandelnden Arzt genehmigt werden, sofern die Besucher frei von jeglichen Krankheitssymptomen sind.
„Wir freuen uns, dass wir unseren Patientinnen und Patienten den regelmäßigen Kontakt zu ihren Lieben wieder ermöglichen können – denn er ist gerade für die Genesung außerordentlich wichtig“, sagt Patrick Hilbrenner, Regionalgeschäftsführer für Asklepios in Sachsen.
Erlaubt sind künftig auch wieder Besuche in Alten- und Pflegeheimen, Wohngemeinschaften von Menschen mit Behinderungen, Werkstätten für behinderte Menschen sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Alle diese Einrichtungen sind verpflichtet, im Rahmen eines Hygieneplans oder eines eigenständigen Konzepts den Besuch und das Betreten und Verlassen der Einrichtungen zu regeln. Die neue Corona-Schutz-Verordnung tritt am 8. Juni 2020 in Kraft und gilt bis zum 29. Juni 2020.
Ansprechpartnerin:
Diana Richter
Geschäftsführerin
Orthopädische Klinik Hohwald
Hohwaldstraße 40
01844 Neustadt in Sachsen
Tel.: +49 (0) 3596 - 567-200
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