Urteil: Landgericht weist Millionenklage des Landkreises gegen Asklepios als unbegründet ab
Das Landgericht Braunschweig hat die Schadenersatz- und Feststellungsklage des Landkreises Goslar gegen die Asklepios Kliniken bezüglich des Klinik-Standortes Clausthal-Zellerfeld in vollem Umfang und kostenpflichtig abgewiesen. Hintergrund war der Vorwurf des Landkreises, der Klinik-Konzern habe die im Privatisierungsvertrag von 2003 vereinbarte Verpflichtung zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des früheren Kreiskrankenhauses in Clausthal-Zellerfeld im Oberharz nicht eingehalten. Deshalb seien die stationäre und die Notfallversorgung nicht mehr gewährleistet. Mit der entsprechenden Klage ist der Landkreis nun gescheitert. Das Landgericht bestätigte in seiner Entscheidung, dass die vom Landkreis geforderten Vertragsstrafen in Höhe von 16 Millionen Euro ebenso wie die vom Landkreis geforderten, aber vom Vertrag nicht gedeckten weiteren Anspruchsbegehren unbegründet sind und waren.
Kritik am Landrat: Er hatte sich 3,3 Millionen Euro Steuergelder für das Verfahren bereitstellen lassen
Bereits in der mündlichen Verhandlung vom 27. August 2020 hatte das Gericht den Landrat und den Landkreis Goslar auf die Mängel seiner Klage hingewiesen. Konkret ging es bei dem Streit um die Auslegung des Privatisierungsvertrages aus dem Jahr 2003, durch den Asklepios unter anderem den Klinik-Standort Clausthal-Zellerfeld im Harz erworben hatte.
Asklepios hatte sich gleichwohl noch im Rahmen der Gerichtsverhandlung im August 2020 zu Gesprächen über die Zukunft der Klinik in Clausthal-Zellerfeld mit dem Landkreis bereit erklärt, aber betont, dass weitere Verhandlungen mit dem Landkreis nur dann Sinn machen, wenn die offensichtlich unbegründete Klage des Landkreises zurückgenommen wird. Dazu war Landrat Thomas Brych offenkundig nicht bereit, so dass das Landgericht Braunschweig heute ein Urteil sprach und die Klage vollumfänglich abwies. In seiner Begründung hielt das Landgericht Braunschweig fest, dass erstens Asklepios seinen vertraglichen Verpflichtungen auch nach den dem Gericht vorliegenden Unterlagen nachgekommen ist. Zweitens waren der Landrat und der Landkreis ab Vertragsschluss in verschiedenen Funktionen über die Entwicklung in der Klinik in Clausthal-Zellerfeld vertragsgerecht informiert. Und drittens verwies das Gericht hinsichtlich der „unbefristeten“ Laufzeit des Vertrags auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ab einer bestimmten Laufzeit Vertragsanpassungen in der Regel unvermeidlich sind. Das Gericht gab dafür einen Zeitrahmen von 15 Jahren vor. Diese vom Gericht geäußerte Frist war schon im Jahr 2018, also bereits zum Zeitpunkt der Klagerhebung, abgelaufen.
„Wir sind für das klare und unmissverständliche Urteil des Landgerichts Braunschweig dankbar. Wie schon zuvor das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat nun auch das Landgericht Braunschweig erneut bestätigt, dass Asklepios den Versorgungsauftrag stets erfüllt hat und auch seinen weiteren Pflichten aus dem Privatisierungsvertrag nachgekommen ist. Meine Kollegen und ich sind nach wie vor irritiert darüber, dass und wie der Landkreis seinen Vertragspartner Asklepios in eine erkennbar unbegründete Klage hineingezogen hat und an dieser, trotz unmissverständlicher Hinweise des Gerichts, bis zur Urteilsverkündung festgehalten und die kostenpflichtige Klageabweisung in Kauf genommen hat. Der Landrat hat sich vom Kreistag für diese nicht nachvollziehbare Vorgehensweise 3,3 Millionen Euro Steuergelder bereitstellen beziehungsweise zum Großteil bereits ausgeben lassen. Die Sinnhaftigkeit dieser Ausgabe für die Steuerzahler wird kommunalaufsichtlich zu prüfen sein“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Peter Gauweiler, Prozessvertreter der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA.
„Der Landrat muss verstehen, dass er den Wortlaut des Privatisierungsvertrages mit Asklepios nicht einfach an sein neu definiertes politisches Ziel anpassen kann. Hierfür hat der Landkreis mit dieser Klage nun eine sehr teure Lernkurve hingelegt. Asklepios jedenfalls erneuert einmal mehr seine Gesprächsbereitschaft gegenüber dem Landkreis, eine Lösung für die Zukunft des Standortes Clausthal-Zellerfeld zu finden. Voraussetzung ist aber, dass der Landkreis das heute gefällte Urteil annimmt“, sagte Rechtsanwalt Kai Labenski, ebenfalls Prozessvertreter der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA.
Asklepios hat im Rahmen der Verhandlung vorgebracht, dass:
- der Landkreis Goslar seit der Übergabe der Klinik Clausthal-Zellerfeld im Jahr 2003 die weitere Entwicklung des Krankenhauses eng begleitet hat und stets über den aktuellen Stand informiert war; dass Landrat Thomas Brych persönlich, ebenso wie seine Vorgänger, mit Vertragsbeginn Mitglieder des Beirates des Krankenhauses und seines Nachfolgegremiums waren;
- Asklepios seine Pflichten überobligatorisch erfüllt hat; dass noch im Jahr 2016 Asklepios für Clausthal-Zellerfeld bei der Krankenhausplanungsbehörde einen Antrag auf Ausbau gerade dieses Krankenhausgebäudes und Erweiterung der Kapazität eingereicht hat; dass es nicht nur Vertreter des Landes Niedersachsen, sondern auch insbesondere der klagende Landkreis war, der sich gegen diese Pläne wandte und damit seine Realisierung vereitelte;
- unabhängig von der korrekten Vertragserfüllung, die jetzt mit politischem Getöse eingeklagten „Vertragsstrafen“ in Millionenhöhe, mit einer Verspätung von bis zu 15 Jahren ausweislich des Vertragstextes geltend gemacht worden sind;
- unabhängig davon die „Weiterentwicklung“ des Krankenhaustandorts in der vom Landkreis geforderten Form überhaupt nicht geschuldet ist;
- der Landrat selbst einer Verkleinerung des Standorts zugestimmt hatte.
Asklepios wird im Verfahren vertreten von den Kanzleien Gauweiler & Sauter (Rechtsanwälte Dr. Gauweiler, Dr. Ott) und Armedis Rechtsanwälte (Rechtsanwalt Kai Labenski).