Aufhebung des Besuchsverbotes - Besuche in den Kliniken Waldeck-Frankenberg wieder möglich
Ab Donnerstag, den 10. März 2022 wird das Besuchsverbot für die Kliniken in Bad Arolsen, Bad Wildungen, Frankenberg und Korbach aufgehoben. Unter Einhaltung bestimmter Bedingungen können Patientinnen und Patienten somit wieder Besuch empfangen. Dies war in den vergangenen Monaten nur in Ausnahmefällen möglich.
Aufgrund der schrittweisen Corona-Lockerungen von Bund und Ländern können auch die Krankenhäuser in Waldeck-Frankenberg die aktuellen Besucherregelungen anpassen. Ab Donnerstag, den 10. März 2022 sind Besuche in unseren Häusern wieder möglich. Es gibt jedoch bestimmte Auflagen, wie die Vorlage eines gültigen negativen Corona-Tests (Antigen oder PCR), eine Registrierung vor Betreten der Kliniken sowie festgelegte Besuchszeiten. Weiterhin muss zur Sicherheit aller in den gesamten Klinikgebäuden, also auch im Patientenzimmer, durchgängig eine FFP2-Maske getragen werden. Dies gilt sowohl für Besucherinnen und Besucher, als auch für Patientinnen und Patienten.
Im Detail gelten folgende Regelungen für die Asklepios Kliniken Bad Wildungen:
- Besucherinnen und Besucher müssen – unabhängig vom Impfstatus - einen offiziellen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 h) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) nachweisen.
- Bei Kindern ist das aktuell geführte Schul-Testheft ausreichend.
- Die Besuchszeiten sind: Montag bis Freitag in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 13.00 bis 16.00 Uhr für maximal zwei Stunden.
- Es sind pro Besuch und Patient:in einmal täglich maximal zwei Personen (inkl. Kinder) gestattet.
- Das durchgängige Tragen einer FFP2-Maske (auch bei Kindern) in den gesamten Klinikgebäuden sowie im Patientenzimmer, die regelmäßige Händehygiene und die Abstandsregeln bleiben verpflichtend.
- Besucherinnen und Besucher müssen sich am Haupteingang registrieren.
- Sonderregelungen in sensiblen Bereichen: Besuche auf der Intensivstation sind nur in Absprache mit dem behandelnden Arzt möglich.
Darüber hinaus werden in allen Kliniken nur Besucherinnen und Besucher zugelassen, die keine Krankheitszeichen einer Infektion der Luftwege (wie Husten, Schnupfen etc.) oder Fieber aufweisen. Bei Vorliegen von Corona-typischen Krankheitssymptomen ist der Zutritt untersagt.
„Wir freuen uns, dass wir diesen Schritt nun gehen konnten und unseren Patientinnen und Patienten durch die Aufhebung des Besuchsverbots wieder ein Stück Normalität zurückgeben können“, sind sich die Geschäftsführer:innen der Kliniken einig. „Jedoch bitten wir darum, dass alle Beteiligten die geltenden Regelungen gewissenhaft einhalten, um Ansteckungen mit dem Coronavirus zu vermeiden.“