Aktuelle Corona-Regeln in den Asklepios Kliniken Nordhessen ab 01.03.
Ab Mittwoch, den 01.03.2023 werden die Corona-Regelungen in den Asklepios Kliniken Nordhessen angepasst. Besucherinnen und Besucher benötigen keinen Schnell- oder PCR-Test, die FFP2-Maskenpflicht bleibt aber weiterhin bestehen.
Auch wenn im öffentlichen Leben die Masken- und Testpflicht weitestgehend aufgehoben ist, gelten in Kliniken vorerst weiterhin bestimmte gesetzliche Vorgaben für Besucher:innen und ambulante Patient:innen. Ab dem 01.03.2023 entfällt somit die Verpflichtung für das Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2/MNS) in unseren Kliniken, ausgenommen ist hiervon die Personengruppe der Besucher:innen (z.B. ambulante Sprechstunde, MVZ, Radiologie, externe Dienstleister:innen). „Selbstverständlich darf jeder Mitarbeitende auf eigenen Wunsch weiterhin eine Maske (FFP2/MNS) tragen. Ansonsten werden wir, wie vor der Pandemie den Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung analog unserem Hygieneplan nutzen (z.B. Tragen von MNS im OP-Bereich, Isolationseinrichtungen)“, sagt Alexander Kessler, Regionalleiter Krankenhaushygiene.
Im Einzelnen gelten ab dem 01.03.2023 folgende Regelungen in den Asklepios Kliniken in Bad Wildungen sowie in Schwalm-Eder
- Besucher:innen, externe Dienstleister sowie Patient:innen in ambulanten Sprechstunden müssen weiterhin eine FFP2-Maske im Klinikgebäude tragen
- Besucher:innen benötigen keinen Impf- oder Testnachweis
- Die generelle Maskenpflicht für Mitarbeitende und stationäre sowie operative Patient:innen entfällt
- Stationäre Patient:innen bzw. Rehabilitand:innen erhalten, wie bisher gehabt, ein Eingangsscreening sowie eine wöchentliche Reihentestung
- Die Besuchszeiten sind Montag bis Freitag von 15 Uhr bis 18 Uhr, Samstag und Sonntag von 13 Uhr bis 16 Uhr.
Wenn Sie Symptome einer Atemwegsinfektion bei sich feststellen, verzichten Sie bitte auf den Besuch Ihrer Angehörigen. In bestimmten Klinikbereichen werden weiterhin besondere Vorgaben eingehalten.
Die Testpflicht für Mitarbeitende und Patient:innen (Antigentest Screening inkl. Reihentestung) bleibt bis voraussichtlich 07.04.23 beibehalten. Bei unkontrollierbaren Ausbruchsgeschehen wird weiterhin das Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2/MNS) angeordnet. Dies wird situationsabhängig entschieden. Wir appellieren an Ihre Verantwortung gegenüber Menschen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko.