Patientenverfügung: Selbst bestimmen was im Notfall passiert
„Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“. Zu diesem Thema veranstaltete die Abteilung für Neurologie einen Vortrag in der Aula der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz. Warum ist eine Patientenverfügung so wichtig und was gilt es für Patienten und Angehörige zu beachten? Diese und weitere Fragen beantwortete PD Dr. Rüdiger Ilg, Chefarzt der Abteilung für Neurologie.
Ob Unfall, Herzinfarkt oder Schlaganfall. Plötzlich hat der Betroffene sein Schicksal nicht mehr selbst in der Hand. Die nächsten Verwandten übernehmen dann aber nicht automatisch die Vertretung der Interessen. Nur wer eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung verfasst hat, ist auf der sicheren Seite. Das sind derzeit nur rund 15 Prozent aller Bundesbürger. „In der Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen“, erklärte Dr. Ilg. An diese Vorgaben muss sich der behandelnde Arzt dann auch halten.
Damit die Patientenverfügung anerkannt wird, muss sie schriftlich vorliegen und bestimmte Bedingungen erfüllen. Der Experte erklärte im Rahmen seines Vortrags den fast 180 Zuhörern daher, worauf beim Ausfüllen einer Patientenverfügung zu achten ist. Möglichst vermeiden sollte man allgemeine Formulierungen wie: „Solange eine realistische Aussicht auf Erhaltung eines erträglichen Lebens besteht, erwarte ich ärztlichen und pflegerischen Beistand“, oder Begriffe wie „unwürdiges Dahinvegetieren“. Wenn die Patientenverfügung in verschiedenen Situationen, bei einem dauerndem Verlust der Kommunikationsfähigkeit, im Endstadium einer unheilbaren Erkrankung, oder auch der Sterbephase passen soll, ist zu überlegen, ob die festgelegten Behandlungswünsche in allen beschriebenen Situationen tatsächlich zutreffen oder ob im Einzelfall unterschiedliche Behandlungswünsche festzulegen sind. „Je genauer Sie definieren, in welcher Situation Sie welche ärztliche Behandlung oder pflegerische Begleitung wünschen, desto besser können die behandelnden Ärzte ihren Willen berücksichtigen“, betonte der Chefarzt. Hilfreich können dabei auch die Beifügung von persönliche Wertvorstellungen, Lebenshaltungen, oder religiösen Anschauungen sein. „Diese dienen den Ärzten als Auslegungshilfe für Situationen die in der Patientenverfügung nicht explizit aufgeführt sind“, betonte der Experte weiter. Damit der behandelnde Arzt im Ernstfall so schnell wie möglich von der Existenz einer Patientenverfügung erfährt, ist eine Kopie bei den engsten Angehörigen und dem Hausarzt zu hinterlegen. Auch eine Notiz im Geldbeutel auf der vermerkt wird, wo das Original hinterlegt wurde und wer gegebenenfalls als Bevollmächtigter die gesundheitlichen Interessen des Patienten vertreten soll ist, dient der optimalen Vorbereitung auf den Ernstfall.
Die Vorsorgevollmacht als wichtige Ergänzung
Es ist zu empfehlen , dass der Wille auch von jemandem zur Geltung gebracht werden kann, der den Patienten vertritt, wenn er nicht mehr für sich selbst sprechen kann. „Ideal ist, die Verfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden. Darin benennen Sie eine Person Ihres Vertrauens wie den Ehepartner, Kinder, Geschwister, Freund oder Freundin. Durch Ihren Auftrag können Sie einen Bevollmächtigten in Gesundheitsfragen und darüber hinaus gehende Angelegenheiten festlegen“, betonte Dr. Ilg weiter. Im Falle einer vorliegenden gültige Vorsorgevollmacht ist in der Regel die Einrichtung einer gerichtlichen Betreuung nicht notwendig. Die Vorsorgevollmacht kann im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Existiert keine Patientenverfügung, prüft der Arzt im Ernstfall mögliche Behandlungsmaßnahmen, eruiert mit Anghörigen den mutmaßlichen Patientenwillen und handelt nach bestem Wissen und Gewissen.