Deutsche Forschungsgemeinschaft erkennt ACH als antragsberechtigt an

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat den Asklepios Campus Hamburg (ACH) in ihre Liste antragsberechtigter Institutionen aufgenommen.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat den Asklepios Campus Hamburg (ACH) in ihre Liste antragsberechtigter Institutionen aufgenommen.

Ab sofort können damit Mediziner oder Wissenschaftler bei Asklepios über den ACH Förderanträge für Forschungsprojekte bei der DFG einreichen. „Die Anerkennung durch die auch international hochangesehene DFG ist ein Meilenstein auf dem Weg des immer noch jungen ACH bei der Etablierung wissenschaftlicher Projekte“, sagt Prof. Dr. Oldhafer, Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie in der Asklepios Klinik Barmbek (Hamburg) und Repräsentant des Dekans der Semmelweis Universität am ACH.

Aktuell wurde von der DFG bereits ein Förderantrag von Prof. Dr. Oldhafer positiv beschieden. Für seine Veranstaltung "International Consensus Meeting on ALPPS. ALPPS in Liver Surgery: Where do we stand, where do we go?“ am 27.02.2015 in Hamburg stellt die DFG bis zu 15.000 Euro Fördermittel bereit.

Anprechpartner für Förderanträge:

Prof. Dr. med. K.J. Oldhafer
Chefarzt Allgemein- u. Visceralchirurgie
Asklepios Klinik Barmbek
Rübenkamp 220
22291 Hamburg

Tel: +49 (0) 40 18 18 82-2811 - Fax: +49 (0) 40 18 18 82-2819
E-Mail: k.oldhafer@asklepios.com

Seite teilen: