Die Einschätzung der früheren Pflegestufen der ca. 2,5 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland wird durch das zweite Pflegestärkungsgesetz deutlich individueller und gerechter.
Pasewalk, Januar 2017. Mit der Pflegereform sollen u. a. die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen stärker berücksichtigt werden. Menschen mit körperlichen, kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen sollen gleich behandelt werden – das gilt für die Begutachtung und Einstufung, sowie für die Leistungen, die sie erhalten.