Liebe Patienten, Angehörige & Besucher,

bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Bei Verdacht auf eine Corona-Infektion rufen Sie bitte vorab den Ärztlichen Bereitschaftsdienst an: ► Wählen Sie 116 117
     
  • In medizinischen Notfällen (Schlaganfall, Herzinfarkt etc.) begeben Sie sich bitte weiterhin unmittelbar in Behandlung! Ein mögliches Corona-Infektionsrisiko wird in unserer Klinik mit allen Mitteln reduziert.
    ► Wählen Sie den Notruf 112
     
  • Besuchsverbot aus Sicherheitsgründen: Zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern können wir Besuchern leider derzeit nicht erlauben, unsere Klinik zu betreten.
     

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Ihr Asklepios-Team

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Zuzahlung und Kostenübernahme

Sie können als Versicherter einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, als Beihilfeberechtigter oder als Selbstzahler zu uns kommen.

Gesetzlich versicherte Patienten

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung brauchen Sie sich in der Regel um die finanzielle Seite des Aufenthalts in unserer Klinik nicht zu sorgen. Sobald unserer Verwaltung die Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse vorliegt, sind damit die Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen abgedeckt.

Sollte Ihre Krankenkasse ab einem bestimmten Zeitpunkt aus bestimmten Gründen die Kosten für Ihren Krankenhausaufenthalt nicht mehr übernehmen, so informieren die Mitarbeiter unserer Zentralen Patientenverwaltung Sie sofort und umfassend darüber.

Sind Sie gesetzlich versichert, sind Sie auf Basis des § 39 Abs. 4 SGB V zu einer Zuzahlung von 10 Euro pro Tag für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr verpflichtet. Wir bitten Sie, den Betrag nach Erhalt der Rechnung zu überweisen.

Wir verrechnen den Zuzahlungsbetrag dann direkt mit Ihrer Krankenkasse. Die Quittung über den von Ihnen entrichteten Zuzahlungsbetrag sollten Sie sorgfältig aufbewahren.

Bei einem nochmaligen Krankenhausaufenthalt im gleichen Kalenderjahr besteht nur dann noch eine Zuzahlungspflicht, wenn der Höchstbetrag bei Ihrem vorhergehenden Krankenhausaufenthalt nicht erreicht wurde.

Eine Zuzahlungspflicht entfällt bei Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Wehrdienstleistenden und bei einem Krankenhausaufenthalt auf Grund von Berufsunfällen bzw. auch dann, wenn unserer Klinik ein Befreiungsausweis vorliegt.

Gesetzlich versicherte Patientinnen unserer Geburtshilfe

Entbindungen werden nicht als Krankenhausbehandlungen gewertet, weshalb der Entbindungsaufenthalt - also der stationäre Aufenthalt, in dem das Kind geboren wird - grundsätzlich von der Zuzahlung befreit ist.

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte Patienten

Allgemeine Krankenhausleistungen rechnen wir für privat versicherte Patienten direkt mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen ab.

Als beihilfeberechtigter Patient stellen Sie bei der stationären Patientenaufnahme den Antrag auf Überweisung der Beihilfe an unser Klinikum. Nachdem Sie die Rechnung von uns erhalten haben, reichen Sie sie bitte bei Ihrer Beihilfestelle ein. Die Überweisung des Rechnungsbetrags an uns übernimmt dann Ihre Beihilfestelle.

Wir beraten Sie

Bei Fragen zur Abrechnung von Zusatzleistungen steht Ihnen unser Aufnahme- und Patientenmanagement gerne zur Verfügung.

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