Individuelle Gesundheitsleistungen
Unser Gesundheitssystem befindet sich im Umbruch. Wir müssen lernen und akzeptieren, dass ärztliche Untersuchungen nur bei ausdrücklich nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, nicht aber im Rahmen der regulären Früherkennung.
Die Entscheidung über "notwendig" und "ausreichend" wird nicht unbedingt von Ärzten getroffen und berücksichtigt oft auch nicht die von Patienten gewünschte Sicherheit. Zur Optimierung der medizinischen Versorgung ist es daher möglich, im Rahmen von Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) diese Untersuchungen dennoch in Anspruch zu nehmen.
IGeL sind nicht im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen vorgesehen, sie werden privat abgerechnet (gemäß GOÄ - Gebührenordnung für Ärzte).
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wird Sie hier umfassend informieren.