Kooperation mit Jugendhilfeeinrichtungen

Verschiedene Studien über Kinder und Jugendliche, die in Jugendhilfeeinrichtungen leben, zeigen, dass diese zu einem überdurchschnittlich hohen Prozentsatz an behandlungsbedürftigen psychischen Störungen leiden. Auch wenn die Jugendhilfeeinrichtungen sich zunehmend mit dieser Thematik auseinander setzen und mit Psychologen, Psychotherapeuten und niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiatern zusammenarbeiten, stellt die pädagogische Betreuung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher eine besondere Herausforderung dar. Mit den in unserer Versorgungsregion liegenden Jugendhilfeeinrichtungen arbeiten wir eng zusammen. Dabei ist es uns besonders wichtig, dass wir unserer Versorgungsverpflichtung zur stationären Aufnahme in psychiatrisch behandlungsbedürftigen Krisensituationen nachkommen. Genauso wichtig ist es uns aber, dass die Kinder und Jugendlichen nur so oft und so lange in stationärer Behandlung sein müssen, wie es unbedingt zur Symptomlinderung nötig ist.
Beides kann nur mit einer professionellen Kooperationskultur gelingen, um die wir uns gern bemühen. Bei auftretenden Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte an unsere Sozialpädagogen.

Kriseninterventionen

Psychiatrisch behandlungsbedürftige Krisensituationen gehen mit einer akuten, also plötzlichen Verschlechterung der Symptome einher und können sich in einer hohen Erregung mit selbst- oder fremdverletzenden Verhaltensweisen, Suizidalität, Verzerrung der Realitätswahrnehmung, Wahn, Halluzinationen und Denkstörungen zeigen.

Krisenvorstellungen sind rund um die Uhr über unser Notfalltelefon bzw. den diensthabenden Arzt möglich. Für Patienten unserer Institutsambulanz ist kein Einweisungsschein erforderlich. Alle anderen Patienten benötigen einen Einweisungsschein vom behandelnden Arzt oder vom Notarzt. Wir bitten dringend um Begleitung des Patienten durch einen auskunftsfähigen  und unterschriftsberechtigten Erwachsenen zur Krisenvorstellung. Unser diensthabender Arzt wird nach einem klärenden Erstgespräch mit Ihnen und dem Patienten erörtern, ob eine sofortige Aufnahme sinnvoll ist oder ob noch andere Behandlungsoptionen möglich sind.

Falls der Patient aufgenommen werden muss, ist die Freiwilligkeit der Aufnahme zu prüfen und ggfs. sind durch Sie mit den Sorgeberechtigten nötige rechtliche Schritte einzuleiten. Wir beraten Sie gerne zum weiteren Vorgehen.

Eine Krisenintervention unter besonders geschützten Bedingungen ist auf der Station 3.5. möglich. Alle anderen Stationen können ebenfalls Patienten zur Krisenintervention indikationsgerecht nach Alter oder Störungsbild aufnehmen.

Kriseninterventionen können zwischen 24h und 2 Wochen dauern. Für diese Zeit benötigen wir einen festen Ansprechpartner der Jugendhilfeeinrichtung, der für Besuche und Angehörigengespräche zur Verfügung steht. Anlässlich einer stationären kinder- und jugendpsychiatrischen Krisenintervention sollte der Lebensort des Patienten nur gewechselt werden, wenn der Entlassungsort jederzeit für den Patienten und die Klinik nachvollziehbar feststeht.

Gerne beraten wir Sie oder die zuständigen Jugendämter über die sich aus der psychischen Erkrankung ergebenden Empfehlungen für die weitere pädagogische Betreuung.

Geplante Behandlung von Kindern und Jugendlichen aus Jugendhilfeeinrichtungen

Kindern und Jugendlichen aus Jugendhilfeeinrichtungen stehen alle unsere ambulanten, teilstationären und stationären Behandlungsangebote selbstverständlich zur Verfügung. Da diese Patienten aber in der Regel eine Geschichte von wechselnden Wohn- und Betreuungsverhältnissen hinter sich haben, ist es hier für eine gründliche Diagnostik und sichere Therapie besonders wichtig, dass Sie zur Erstvorstellung alle verfügbaren Informationen zur Lebensgeschichte und Vorerkrankungen mitbringen und die  Sorgeberechtigten ihr Einverständnis zur Einholung von Vorbefunden und Kontaktaufnahme mit anderen Helfersystemen geben.

Die Indikation für stationäre Behandlungen ist besonders gründlich abzuwägen, da dies für die Kinder und Jugendlichen mit einer Zunahme der Komplexität ihrer Lebensbezüge verbunden ist. Für die Dauer der stationären Behandlung von meist 8-10 Wochen müssen die Kontakte zur Heimgruppe, den Heimerziehern und zur Herkunftsfamilie gehalten werden bei gleichzeitiger Integration in die Stationsgruppe mit anderen Regeln. Gleichzeitig sollen therapeutische Beziehungen geknüpft werden, deren geplante Auflösung oft die lebensgeschichtlich unbearbeiteten Abbrüche reaktualisiert.

Vor diesem Hintergrund empfehlen wir ganz besonders für diese Patientengruppe eine sorgfältige ambulante Vorbereitung der stationären Behandlung mit allen beteiligten Systemen, um einen tragfähigen Rahmen für die stationäre Therapie zu schaffen. Dies sollte immer über unsere Institutsambulanz erfolgen.

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