Tumorerkrankungen der Lunge
Allein in Deutschland erkranken rund 55.000 Menschen jährlich an einem Bronchialkarzinom oder Lungentumor. Weltweit ist Lungenkrebs, zusammen mit Brustkrebserkrankungen die am häufigsten zum Tode führende Krebserkrankung.
Gerade weil Lungenkrebs im Frühstadium häufig keine Beschwerden verursacht oder mit anderen Erkrankungen verwechselt werden kann, sollten insbesondere Raucher oder sonstige Risikopatienten den Arzt aufsuchen, wenn Sie zum Beispiel unter einem langanhaltenden Husten ohne bekannte Ursachen, Atemnot, Brustschmerzen, Schluckbeschwerden oder Heiserkeit leiden. Insbsondere, wenn Blut gehustet wird oder unklares Fieber existiert, sollte ein Arzt aufgesucht werden, damit den Betroffenen schnellstmöglich geholfen werden kann.
Der erste Schritt: die richtige Diagnostik
Eine Röntgenuntersuchung von Brustkorb und Lunge in 2 Ebenen ist die Basisdiagnostik. Um sicher zu gehen sollte die Diagnostik auch bei begründetem Verdacht immer durch eine CT (computergestützte Röntgenuntersuchung) sowie durch eine Bronchoskopie (Spiegelung der Bronchien) ergänzt werden. Zeigt die Computertomographie einen verdächtigen Befund ist es wichtig, diesen über eine feingewebliche Untersuchung abzuklären. Für die Probengewinnung stehen uns der endobronchiale Ultraschall oder eine minmalinvasiver Eingriff zur Verfügung. Welche Methode herangezogen wird, ist abhängig von der Lage des Tumors.
Ganz auf Sie abgestimmt: unser Behandlungsangebot
Entscheidend für die Prognose ist die möglichst frühe Erkennung von Lungenkrebs – je früher er erkannt wird, umso höher sind die Überlebenschancen nach adäquater Therapie.
Die Therapie des Lungenkarzinoms stützt sich auf 3 Säulen:
- Operation
- Chemotherapie und zielgerichtete Therapie
- Strahlentherapie
Entscheidend dafür, welche Therapie ausgewählt wird, sind der Gewebetyp, das Tumorstadium, Mutationsanalysen sowie begleitende Erkrankungen. Die optimale Therapie sollte für jede: Patient:in in einer interdisziplinären Konferenz aus Chirurg:innen, Onkolog:innen, Strahlentherapeut:innen, Patholog:innen, Nuklearmediziner:innnen und Radiologen festgelegt werden.
Ist die Diagnose „Lungenkrebs“ gesichert, muss als nächster Schritt geklärt werden, welches Tumorstadium vorliegt, d. h. wie weit die Tumorerkrankung fortgeschritten ist.
Die Stadienbestimmung (auch „Staging“ genannt) erfolgt durch weitere bildgebende Verfahren (PET-CT und Kernspintomographie, MRT des Schädels, Knochenszintigraphie und Ultraschall des Bauches) Bei begründetem Verdacht kann es erforderlich sein, nur zum Zwecke der Stadienbestimmung eine Intervention oder Operation durchzuführen (z. B. Bronchoskopie mit ultraschallgesteuerter Lymphknotenpunktion, Mediastinoskopie, Thorakoskopie). Die Stadienbestimmung ist von großer Bedeutung, da die empfohlene Therapie entscheidend vom Tumorstadium abhängt.
Ein früh erkannter Lungenkrebs kann optimal durch eine alleinige Operation behandelt werden. Bei einem Lungenkrebs, der bereits stärker gestreut hat, muss die Behandlung in Form einer Chemotherapie erfolgen, um alle Tumorzellen erreichen zu können. Für die dazwischen liegenden Stadien kann die Prognose ergänzend zu einer Operation auch durch eine Chemotherapie ggf. mit zusätzlicher Bestrahlung verbessert werden. Manchmal ist es sinnvoll, die Chemotherapie vor der Operation durchzuführen.
Weiterhin gut versorgt: Ihre Weiterbehandlung
Am Entlassungstag führen wir mit den Patient:innen und ggf. ihren Angehörigen ein ausführliches Gespräch und weisen dabei auf die besonderen Dinge hin, die weiterhin beachten werden sollten. Die weiterbehandelnden Ärzt:innen erhalten einen Brief, in dem die Empfehlungen neben der Entlassungsmedikation noch einmal schriftlich festgehalten werden.
Prinzipiell sollte die Nachsorge von niedergelassenen Ärzt:innen mit Erfahrung in der Behandlung und Nachsorge von Lungenkarzinomen durchgeführt werden. Dies können einerseits speziell weitergebildete Hausärzt:innen, Lungenfachärzt:innen, Fachärzt:innen für Onkologie sein. Wichtig ist dabei, dass die Ergebnisse aller erforderlichen diagnostischen Maßnahmen an dem Tag der Nachsorge vorliegen. Die Entscheidung, welche Ärzt:inen nun speziell bei der/dem einzelnen individuellen Patient:in die Nachsorge durchführt, bleibt selbstverständlich der/dem Patient:in überlassen. Wichtigste Voraussetzung ist, dass ein ungestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Ärzt:in und Patient:in gegeben und die Regelmäßigkeit der erforderlichen Kontrollen möglich ist.