Herzrythmusstörungen
Wir unterscheiden Herzrhythmusstörungen mit schneller (tachykarder) Herzfrequenz von langsamen (bradykarden) Herzrhythmusstörungen. Außerdem ist der Ort der Entstehung, z.B. Vorhof (supraventrikulär) oder Herzkammer (ventrikulär) ein entscheidendes Kriterium für die Erkrankung.
Wir helfen Ihnen bei
Häufig äußern sich Herzrhythmusstörungen durch plötzliches Herzrasen und Herzstolpern. Aber auch Beschwerden wie Kurzatmigkeit, Schwindel und Ohnmachtsanfälle können Folge einer Herzrhythmusstörung sein. Bei akuten oder chronischen Herzerkrankungen kann es zu lebensbedrohlichen Herzrhythmusstörungen kommen. Das Vorhofflimmern ist die häufigste Herzrhythmusstörung und mit einem erhöhten Schlaganfall-Risiko verbunden.
Der erste Schritt: Die richtige Diagnostik
Es ist von entscheidender Bedeutung, die Art und Form einer Herzrhythmusstörung sorgfältig abzuklären.
Zunächst ist es erforderlich, eine zugrundeliegende Herzerkrankung mittels Herzultraschall und Belastungs-EKG auszuschließen. Zur Diagnosefindung können Langzeit-EKG, die kontinuierliche Monitor-Überwachung auf unserer kardiologischen Überwachungsstation (IMC), eine telemetrische Monitorüberwachung sowie ein tragbarer Ereignisrekorder zum Einsatz kommen.
Ganz auf Sie abgestimmt: Unser Behandlungsangebot
Damit das Herz nicht weiter aus dem Takt gerät, setzen wir in vielen Fällen einen implantierbaren Ereignisrekorder ein. Auch die erforderlichen Herzschrittmachersysteme implantieren wir in unserem Herzkatheterlabor. Hierzu zählen die Ein- und Zweikammer Herzschrittmacher, die Dreikammerherzschrittmachersysteme (CRT-P, CRT-D), sowie der implantierbare Kardioverter-Defibrillator (ICD).
Das Einsetzen der o. g. Geräte erfolgt in unserem Herzkatheterlabor und ist ein vergleichsweise kleiner Eingriff, den wir oftmals in örtlicher Betäubung vornehmen können.
Weiterhin gut versorgt: Ihre Nachsorge und Weiterbehandlung
Nach Ihrer Entlassung aus der stationären Behandlung sollte Ihre Herzleistung und die Funktion Ihres Schrittmachers regelmäßig überprüft werden. Ein erster Termin hierfür ist ca. 6-8 Wochen nach der Implantation angezeigt und sollte danach alle 6 Monate erfolgen.
Diese regelmäßige ambulante Weiterbehandlung kann in unserer Herzinsuffizienzsprechstunde (nach §116b SBG) erfolgen. Hierbei überprüfen wir die Herzleistung mittels Herzultraschall und führen laborchemische Verlaufskontrollen durch. Zudem wird die Funktion der implantierten CRT- oder ICD-Systems regelmäßig kontrolliert.
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Lena May
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