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Konzernbereich Unternehmenskommunikation & Marketing
(v. l. n. r.) Außenaufnahme: Dr. Cornelia Süfke, Prof. Dr. Jens Prütting, Priv.-Doz. Dr. Sara Sheikhzadeh, Meinhard Weizmann, Prof. Dr. Karl J. Oldhafer, Prof. Dr. Karsten Gaede.
Asklepios hat gestern mit der Bucerius Law School seine 2017 begründete und erfolgreich laufende Zusammenarbeit im Bereich Medizinrecht in einem Kooperationsvertrag verlängert. Asklepios wird das Institut für Medizinrecht der Bucerius Law School somit auch in den kommenden drei Jahren finanziell unterstützen, um den Erfahrungsaustausch und den Wissenstransfer zwischen den Beteiligten sowie das wechselseitige Verständnis von Theorie und Praxis auf allen Arbeitsebenen zu ermöglichen und zugleich die Forschung voranzubringen. „Der Asklepios Konzern blickt gemeinsam mit der Bucerius Law School voller Stolz auf das Erreichte und auf viele Vorhaben der Zukunft“, sagte Hafid Rifi, Chief Financial Officer der Asklepios Kliniken, anlässlich der Vertragsunterzeichnung in Hamburg für die Verlängerung der Kooperation bis Ende 2026.
Seitdem das Projekt vertiefter Forschung und Lehre im Medizin- und Gesundheitsrecht an der Bucerius Law School 2017 ins Leben gerufen worden ist, standen der Asklepios Konzern und personell insbesondere Dr. Cornelia Süfke (Konzernbereichsleitung Medizinrecht, Versicherungen & Compliance) und Prof. Dr. Karl Oldhafer (Chefarzt Klinik für Leber-, Gallenwegs- & Pankreaschirurgie in Hamburg) fest an der Seite der namhaften Hamburger Hochschule für Rechtwissenschaft. Das Projekt hat mittlerweile neben dem Lehrstuhl für Deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht, einschließlich Medizin-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (Prof. Dr. Karsten Gaede) im Jahre 2021, zu einem weiteren Lehrstuhl mit der Denomination Bürgerliches Recht, Medizin- und Gesundheitsrecht (Prof. Dr. Jens Prütting) geführt und Hamburg zu einem maßgeblichen Zentrum für das Recht des Gesundheitswesens aufsteigen lassen. Dem Projekt haben sich mittlerweile zahlreiche weitere Förderer angeschlossen, welche die Wissenschaft im Medizin- und Gesundheitsrecht voranbringen möchten. Unter ihnen finden sich Anwaltskanzleien, Teilnehmer der Versicherungswirtschaft, Unternehmen mit Bezug zum Gesundheitswesen und die Powalla- wie auch die Mercator-Stiftung.
„Ich bin hoch erfreut, dass mit Asklepios und der Bucerius Law School zwei starke Player in den Bereichen Medizin bzw. Recht zusammengefunden haben und diese Kooperation – auch im Sinne des Asklepios Campus Hamburg der Semmelweis Universität (ACH) - weiterhin erfolgreich voranbringen werden. Das ist letztendlich auch zum Nutzen der Patientinnen und Patienten“, erklärt Priv.-Doz. Dr. Sara Sheikhzadeh, Chief Medical Officer der Asklepios Kliniken. Dabei stünden Lehre und Forschung mit unterschiedlichen Formaten der Zusammenarbeit im Vordergrund, aber auch die Fortbildung von leitenden Klinikmitarbeiter:innen zähle zu den vereinbarten Inhalten, so Priv.-Doz. Dr. Sheikhzadeh, die in ihrer Funktion als Medizinische Vorständin bei Asklepios die Bereiche Medizin und Wissenschaft verantwortet.
Meinhard Weizmann, CEO und Kanzler der Bucerius Law School, bekräftigt: „Wir sind stolz, dass sich das Institut für Medizinrecht in den letzten Jahren gemeinsam mit unserem Partner Asklepios so überaus erfolgreich entwickelt hat und freuen uns über die fortgesetzte Förderung. Damit wird die Basis für interdisziplinäre Forschung und praktische, disziplinübergreifende Lehre weiter gestärkt.“
Bereits seit 2017 begleitet der Asklepios Konzern die Bucerius Law School (Hochschule für Rechtswissenschaft) und deren Institut für Medizinrecht (IMR). Was zunächst als erster Versuch einer gemeinnützigen Unterstützung der wissenschaftlichen Durchdringung des Medizin- und Gesundheitsrechts begann, entwickelte sich rasch zu einer für beide Seiten gewinnbringenden Verbindung mit mehreren Säulen, deren Ausbau stetig voranschreitet:
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