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Hautüberschüsse entfernen
Am gesamten Körper können nach starker Gewichtsreduktion oft Hautüberschüsse entstehen, die mechanisch beeinträchtigen können.
Mögliche Folgen sind schmerzhafte Einklemmungserscheinungen oder entzündliche Veränderungen der Haut. Die operative Entfernung dieser Hautüberschüsse wird Dermatolipektomie genannt.
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Klassische Straffungsoperationen in diesem Zusammenhang sind eine Bauchstraffung, Gesäßstraffung, Oberarm- oder Beinstraffung sowie die Bruststraffung.
Die dabei entstehenden Narben werden meist unauffällig so gelegt, dass sie durch die Unterwäsche oder Kleidung vollständig bedeckt werden können.
Die häufigste durchgeführte Straffungsoperation nach starker Gewichtsabnahme ist die Bauchstraffung, die sogenannte Abdominoplastik. Es gibt hier verschiedene OP-Techniken, die immer das Ziel haben, die massiven Hautüberschüsse effektiv und narbensparend zu entfernen. Gleichzeitig bestehende Bauchwandbrüche oder eine Schwächung der Bauchwand (sog. Rektusdiasthase) können meist im selben Eingriff ebenfalls beseitigt werden.
Durch alle genannten straffenden Eingriffe kann eine Körperneuformung erreicht werden, die für unsere Patient:innen eine deutliche Steigerung der Lebensqualität bedeuten.
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Viele Frauen und Männer leiden nach einer Gewichtsreduktion aber auch unter Hautüberschüssen im Bereich der Brust. Frauen berichten zudem von einem reduzierten Brustdrüsenvolumen durch die Gewichtsabnahme.
Die Folge ist ein Volumendefizit und ein „Hängen“ der Brust, das Ptosis genannt wird. Im Rahmen der wiederherstellenden Operationen nach Gewichtsreduktion kann der Hautüberschuss in Form einer Mastopexie entfernt werden. Die Brust wird neu geformt, ohne dass Brustdrüsengewebe entfernt wird. Sollte ein Volumendefizit bestehen, kann Fettgewebe aus der Flanke zum Brustaufbau in Form einer Autoprothese verwendet werden. Der gleichzeitige Brustaufbau durch ein Implantat ist nur in sehr seltenen Fällen notwendig und wird in aller Regel nicht von der Krankenkasse bezahlt.
Durch eine Mastopexie wird die Stillfähigkeit nicht beeinflusst. Bei nicht abgeschlossener Familienplanung sollte allerdings bedacht werden, dass sich die Form der rekonstruierten Brust durch Schwangerschaft und Stillzeit verändern kann.
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Leider übernehmen die Krankenkassen für diese Eingriffe nicht automatisch die Kosten.
Für den operativen Eingriff benötigen wir aber eine schriftliche Kostenzusage Ihrer Krankenkasse, der Antrag wird in üblicher Weise von uns ausgestellt. Sollte es zu einer Ablehnung der Kosten kommen, beraten wir Sie gerne über die möglichen weiteren Schritte.
Begünstigend für eine Kostenzusage sind folgende Faktoren:
Alle Straffungsoperationen sind natürlich bei uns auch als Selbstzahlerleistung möglich.