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Internationale Bewerber:innen | Karriere Asklepios Kliniken

Wir heißen dich herzlich willkommen bei Asklepios und freuen uns auf deine Bewerbung.

Informationen für internationale Bewerberinnen und Bewerber

Sprachzertifikat als wichtige Voraussetzung

Liebe Bewerberin, lieber Bewerber,

für eine gute Verständigung im Team und für die Kommunikation mit unseren Patient:innen in den Kliniken ist es wichtig, dass du bereits deutsche Sprachkenntnisse mitbringst. Du benötigst für eine Anstellung in unseren Kliniken und Einrichtungen ein Sprachzertifikat mit

  • mindestens B2 Niveau für eine Tätigkeit in der Pflege.
  • mindestens C1 Niveau für eine Tätigkeit als Ärztin oder Arzt.

Deine Bewerbung

Deine erfolgreiche Bewerbung sollte folgende Punkte beinhalten:

  • ein Anschreiben mit Angaben zu dem Fachgebiet, indem du zukünftig arbeiten möchtest, und Angaben dazu, ob du örtlich flexibel bist oder welche Region du bevorzugst
  • ein tabellarischer Lebenslauf mit deinen persönlichen Daten, deinen bisherigen beruflichen Tätigkeiten, deinem Ausbildungsabschluss. Beides muss in deutscher Sprache verfasst sein
  • ein Sprachzertifikat, mindestens C1

Außerdem, soweit vorhanden:

  • eine deutsche Approbationsurkunde oder
  • eine Konformitätsbescheinigung
  • eine Bescheinigung, dass mindestens drei Jahre lang ununterbrochen tatsächlich und rechtmäßig die ärztliche Tätigkeit ausgeübt wurde

Wir helfen dir: Dein Berufsstart in Deutschland

Um dir den Weg zu uns und den Start in Deutschland zu erleichtern, haben wir einige Informationen für internationale Ärztinnen und Ärzte zusammengestellt.

Hier findest du eine Auflistung der zuständigen Stellen zur Erteilung der Approbation.

  • Bundesärztekammer

Approbation

Zur Ausübung des ärztlichen Berufes in Deutschland ist die Anerkennung deiner im Ausland erworbenen Berufsausbildung durch die Approbation erforderlich. Das Antragsverfahren kann mehrere Monate dauern. Die Approbation gilt zeitlich unbefristet und deutschlandweit.

Bei der zuständigen Stelle erfährst du auch, ob weitere Erklärungen für das Antragsverfahren notwendig sind. Grundsätzlich ist eine Erklärung erforderlich, dass zurzeit kein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren gegen dich anhängig ist.

Weitere erforderliche Unterlagen

  • Lückenloser Lebenslauf
  • Amtlich beziehungsweise notariell beglaubigte Kopie deines Reisepasses oder Personalausweises: Dies kann teilweise zu Problemen führen, weil Personenstandsmerkmale von vielen Institutionen nicht beglaubigt werden dürfen. Aus Kulanzgründen werden häufig einfache Bestätigungen dieser Institutionen anerkannt.
  • Geburtsurkunde (hier gelten die gleichen Aussagen wie beim Reisepass)
  • Gegebenenfalls eine Urkunde bezüglich deiner Namensänderung (Heiratsurkunde)
  • Nachweis der Straffreiheit (Führungszeugnis, Strafregisterauszug)
  • Ärztliches Attest, wonach keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass du in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des ärztlichen Berufs ungeeignet bist
  • Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse: Dies ist mindestens C1, einige Bundesländer verlangen zusätzlich einen medizinischen Sprachtest.
  • Nachweis über die abgeschlossene ärztliche Ausbildung (Diplom mit Notenanhang): Wenn du bereits ärztlich tätig warst, wird zusätzlich ein „Certificate of Good Standing“ dieses Landes benötigt. Es wird in der Regel von der jeweiligen Ärztekammer ausgestellt.
  • Die Unterlagen dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Approbation nicht älter als drei Monate sein. Ausnahme: Nachweise über die ärztliche Ausbildung und Sprachnachweise.

Da die Voraussetzungen für die Approbation von Bundesland zu Bundesland variieren können, bitten wir, dich bei der entsprechenden Behörde des jeweiligen Landes zu erkundigen.

Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis

Ärztinnen und Ärzte aus Staaten der Europäischen Union (EU) benötigen weder eine Arbeits- noch eine Aufenthaltserlaubnis. Die Freizügigkeit gilt seit 01.01.2014 auch für Ärztinnen und Ärzte aus Rumänien und Bulgarien. Für alle übrigen gibt es mittlerweile ein vereinfachtes Verfahren durch Beantragung der Blue Card. Kurz zusammengefasst kann festgestellt werden, dass Ärztinnen und Ärzte aus Nicht-EU-Staaten die Voraussetzungen für die Blue Card erfüllen, sofern sie eine tarifliche Vergütung in einer ganztägigen Beschäftigung erhalten.

Hinweise über die Anspruchsvoraussetzungen und das Antragsverfahren findest du hier:

Auswärtiges Amt

Krankenversicherung

Bei einem Arbeitgeberwechsel oder bei einer Neuanmeldung hast du, sofern du die Versicherungspflichtgrenze überschreitest, die Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

Rentenversicherung

Als Ärztin oder Arzt kannst du dich als Mitglied einer Ständeversicherung von der Mitgliedschaft bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) befreien lassen. Hierfür ist ein gesonderter Antrag bei der DRV notwendig. Den Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht erhältst du bei der für dich zuständigen Ärztekammer.

Lohnsteuer-ID

Sobald du dich bei der Meldebehörde deines Wohnorts mit einem Wohnsitz anmeldest, erhältst du von den Finanzbehörden automatisch eine Lohnsteuer-ID (Identifikationsnummer). Näheres dazu findest du auf den Seiten des Bundeszentralamtes für Steuern.

Weitere Informationen

Bundeszentralamt für Steuern

Bankkonto

Deutschland hat die SEPA-Umstellung erfolgreich absolviert. Mittlerweile ist es möglich, dein Gehalt auch auf ein Konto im EU-Ausland zu überweisen. Es könnte allerdings bei der Barabhebung und der Beschaffung von Kontoauszügen noch zu empfindlichen Mehrkosten kommen. Ein deutsches Bankkonto ist weiterhin vorteilhaft.

Anrechnung ausländischer Vorbeschäftigungszeiten

Um Vorbeschäftigungszeiten in Deutschland anerkannt zu bekommen, musst du eine Bescheinigung über die Gleichwertigkeit deiner Vorzeiten erlangen. Hierfür musst du einen Antrag bei der für dich zuständigen Landesärztekammer stellen und dabei deine Zeugnisse sowie gegebenenfalls deren Übersetzungen im Original oder in beglaubigter Kopie beifügen.

Aktuelle Stellenangebote für Ärztinnen und Ärzte findest du hier – jetzt reinschauen!

Deine Bewerbung

Deine erfolgreiche Bewerbung sollte folgende Punkte beinhalten:

  • Anschreiben, indem du schilderst, in welchem Bereich du zukünftig arbeiten möchtest und Angaben dazu, ob du örtlich flexibel bist oder welche Region du bevorzugst
  • Tabellarischer Lebenslauf mit deinen persönlichen Daten, deinen bisherigen beruflichen Tätigkeiten, deinem Ausbildungsabschluss und deinen Sprachkenntnissen.

Das Anschreiben und der Lebenslauf müssen in deutscher Sprache verfasst sein.

  • Sprachzertifikat (mindestens B2)

Informationen zur Anerkennung als Pflegefachkraft in Deutschland

Wenn du in Deutschland als Pflegefachkraft ohne Einschränkung tätig sein willst, benötigst du eine staatliche Erlaubnis. Die Erlaubnis berechtigt dich, die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ zu führen und den Beruf auszuüben.

Um eine Anerkennung zu erlangen, muss fachlich nachgewiesen werden, dass deine Ausbildung und dein Kenntnisstand dem einer deutschen Pflegefachkraft gleichwertig sind.

Eine automatische Anerkennung der ausländischen Berufsabschlüsse von Pflegefachkräften gibt es zurzeit noch nicht. Daher muss immer im Einzelfall durch die zuständige Anerkennungsbehörde geprüft werden, ob die ausländische Ausbildung im Vergleich zu der deutschen Ausbildung gleichwertig ist.

Die Anerkennung der ausländischen Ausbildung ist bei der zuständigen Anerkennungsbehörde zu beantragen. Dort sind die amtlichen Unterlagen im Original und in Fotokopien in der Originalsprache und in deutscher Sprache vorzulegen. Übersetzungen werden nur anerkannt, wenn sie von einer vereidigten Dolmetscherin bzw. einem vereidigten Dolmetscher, die/der in einer bei einem deutschen Gericht geführten Übersetzerliste eingetragen ist, vorgenommen worden sind.

Welche Stelle für deine Antragsstellung zuständig ist, erfährst du hier:

Informationsportal der Bundesregierung

Für die Anerkennung sind folgende Unterlagen bei der zuständigen Anerkennungsbehörde vorzulegen:

  • Schriftlicher Antrag
  • Lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit den genauen Daten über den schulischen und beruflichen Werdegang und Unterschrift
  • Geburtsurkunde
  • Gegebenenfalls Heiratsurkunde
  • Pass
  • Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung (Diplom, Abschlusszeugnis, Fortbildungen, Fachprüfungen)
  • Nachweis über Inhalt und Dauer der Ausbildung mit Auflistung der Ausbildungsfächer und Unterrichtsstunden der einzelnen Ausbildungsabschnitte (zum Beispiel als Stundenbuch, Stundentafel)
  • Nachweis über Berufserfahrung (zum Beispiel Arbeitsbuch, Arbeitszeugnisse)
  • Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachzertifikat mit Niveau B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen“)
  • Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes

Zusätzlich

  • bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltserlaubnis/Arbeitserlaubnis
  • bei Spätaussiedlern: Vertriebenenausweis
Aktuelle Stellenangebote für die Pflege findest du hier.