Ärztliches Qualitätsmanagement
Mit Qualität überzeugen
Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (§ 135a Absatz 2 SGB V) sind Krankenhäuser verpflichtet ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagementsystem einzuführen und weiterzuentwickeln.
Diesbezüglich sind wir in unserer Klinik seit 2007 nach den Kriterien der Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen (KTQ) zertifiziert und zuletzt 2013 rezertifiziert.
Seit 2013 sind zudem alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet, jährlich einen strukturierten Qualitätsbericht auf Standortbasis zu erstellen und zu veröffentlichen. Die gesetzliche Grundlage ist im § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V verankert.
Von ärztlicher Seite werden dabei gegenwärtig diesbezüglich medizinische Daten im Bereich der:
- Primär- und Wechselendoprothetik von Hüft- und Kniegelenken für die Externe Qualitätssicherung, das Endoprothesenregister Deutschland und unser eigenes Endoprothetikzentrum (ca. 1500 Fälle/ Jahr) sowie
- alle im Krankenhaus erworbenen Infektionen
erfasst und analysiert.
In diesem Zusammenhang und aufgrund unserer langjährigen Expertise auf diesen Gebiet wurde am 1.1.2014 das Endoprothetikzentrum der Maximalversorgung unserer Klinik offiziell gegründet und im April 2014 durch die EndoCert GmbH im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) erstmals und nach dem Universitätsklinikum in Dresden als zweite Einrichtung in Sachsen erfolgreich zertifiziert. Die Erfüllung der hohen Anforderungen an ein solches Zentrum wird in jährlichen Überwachungsaudits durch externe Fachexperten überprüft.